„Gesunder Misstrauensvorschuss“ titelte MOZ/ME am 12.Februar 2013

Linksfraktionschef Ronny Kühn, begegne ich im städtischen Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr zu dessen Sitzungen.
Seine streckenweise pragmatische Art und Weise die anstehenden Themen zu betrachten und daraus Lösungs- und Entscheidungsvorschläge abzuleiten, hat meine sachbezogene Akzeptanz.
Im o.g. Beitrag, wurde er zu einer Halbjahresbilanz als Vorsitzender der Linksfraktion in der SVV von Strausberg befragt.
Seine Meinung zur möglichen Neuauflage der rot/roten Kooperation löst bei mir sicher nicht zu Unrecht , eher Skepsis aus. Die Erfolgsbilanz der praktizierten Kooperation gibt auch wenig Anlass, diese optimistisch zu sehen.
Seine Einschätzung, dass unter Frau Bürgermeisterin Stadeler die Stadtverordnetenversammlung (SVV) immer mehr zum Verkündungsorgan wird, kann nicht ihr angelastet werden sondern sollte diejenigen nachdenklich stimmen, die es zulassen.
Lt. Kommunalverfassung obliegt die Kontrolle der Verwaltung den Gemeindevertretern und nicht umgekehrt.
Im Gleichschritt wie Herr Kühn richtig bemerkt, müssen Gemeindevertreter und Verwaltung die Geschicke der Stadt sicher nicht leiten. Unstreitig sollte jedoch sein, dass sie die Entscheidungen zum Wohle von Stadt und Bürgerschaft im Gleichklang treffen, weil das ihrer Aufgabenstellung entspricht.
Die Bürgermeisterin vertritt die Stadt und ist damit auch deren Vertreter in den kommunalen Gesellschaften. Auch in Strausberg sollte endlich die Erkenntnis wachsen, dass die Installation des Hauptausschuss als Gesellschafterversammlung und seine Entscheidungen, keine Rechtsrelevanz haben. Ohne Rechtsgrundlage daran festhalten zu wollen wie es die Linksfraktion offensichtlich beabsichtigt, ist reine Zeit- und Geldverschwendung.
Natürlich wird das Protokoll einer künftigen Gesellschafterversammlung etwas kurios anmuten wenn da steht:
„Ich habe mit mir eine Gesellschafterversammlung einberufen und habe beschlossen…….“ Unterschrift E.Stadeler Bürgermeisterin.
Dann muss eben die SVV als Gemeindevertretung zur Wahrung ihrer Kontrollfunktion, die jeweiligen Aufsichtsräte intensiver zur Sach- und Geschäftslage in den Gesellschaften befragen und hören, damit sie nicht ausschließlich auf die Informationen der Einzelperson Gesellschafter angewiesen ist. Darüber hinaus kann sie jeden Geschäftsführer zur Berichterstattung bezüglich der Gesellschaftslage auffordern und niemand wird sich dieser Aufforderung verweigern.

Wolfgang Winkelmann

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