Zum Thema: Beratung zum Ausbau der Ruhlsdorfer Straße
Ganz sicher ist es mehr als ungünstig, zunächst die Meinung der Anwohner zu verschiedenen Ausbauvarianten der Ruhlsdorfer Straße einzuholen, ohne eindeutiger Klarstellung, dass diese in den folgenden Sitzungen zu diesem Thema, eher zur Meinungsbildung der Stadtverordneten dienen soll und das Ergebnis für diese natürlich nicht bindend ist. Hier ist im Vorfeld der Baumaßnahme in der Ruhlsdorfer Straße so einiges schief gelaufen, was hätte vermieden werden können. Bei dem Ausbau von Wohn- und Erschließungsstraßen durch die Stadt müssen immer Kompromisse geschlossen werden, sollen diese doch für viele Jahrzehnte Bestand haben und allen Anwohnern gleichermaßen Vorteile bringen. Die Standardbreiten für den Straßenausbau werden durch verschiedenen Richtlinien und Empfehlungen geregelt, letztendlich jedoch durch Stadtverordnetenbeschluss festgelegt. Eine Über- oder Unterschreitung der in den Richtlinien genannten Maße sollte dabei nur in gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Per Definition dienen Wohn- und Erschließungsstraßen der unmittelbaren Erschließung der Bebauung, sollen eine hohe Aufenthaltsfunktion bieten, Wege für Fußgänger und Radfahrer, sowie den Erschließungsverkehr mit PKW und im Einzelfall auch mit LKW für alle Anlieger im gleichen Maße sicherstellen. Jedoch sollten sie keine Durchgangsverkehre, außer Verkehr aus Straßen mit gleicher Nutzung aufnehmen. Im Grunde orientiert sich die Gestaltung des Verkehrsraumes damit an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Anlieger, nach einem angenehmen ruhigen Wohnumfeld, einer hohen Aufenthaltsqualität, sichere Fuß- und Radverbindungen, ausreichend Parkraum sowie eine gute Erreichbarkeit aller angrenzenden Grundstücke. Schließlich sind es auch mehrheitlich die Anwohner, die durch eine einheitliche Formel berechnet gleichermaßen finanziell für den Ausbau ihrer Straße aufkommen müssen. Und die Baumaßnahmen sollen dabei einen möglichst gleichwertigen Straßenausbau für alle Anlieger sicherstellen. Diese Grundsätze sollten natürlich auch bei der Baumaßnahme in der Ruhlsdorfer Straße gelten. Leider resultieren aufgrund der dort Abschnittsweise vorhandenen unterschiedlichen Gegebenheiten, auch unterschiedliche Aufwendungen für den Straßenausbau. Daraus resultierte die Idee, einen Teil der Straße statt in der sonst üblichen Breite von 5m, nur in 3m Breite auszubauen, um so eine Kostenersparnis zu erreichen. Nach meiner Meinung würde dadurch jedoch vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anlieger dieser Straße abgewichen. Auf einem Abschnitt der Straße gäbe es eine Gruppe von Anliegern, die eine 5m breit ausgebaute Straße bekommen, und auf einem anderen Abschnitt der Straße würde es eine Gruppe von Anliegern geben, die eine nur viel schmalere Straße von 3m Breite bekommen würden. Dies wäre mit dauerhaften Einschränkungen für die Anwohner der dort anliegenden Grundstücke verbunden, wie beispielsweise keine Parkmöglichkeiten vor dem eigenen Grundstück, es könnten Probleme bei der Ein- und Ausfahrt auf diese Grundstücke mit Fahrzeugen mit größerem Wendekreis kommen, letztendlich wären auch noch höhere Kosten für die Erstellung von Grundstückszufahrten für diese Anlieger zu erwarten, da diese bei 3m Fahrbahnbreite länger sind als bei 5m Fahrbahnbreite. Die Kosten für die Herstellung von Grundstückszufahrten muss jeder Anlieger zusätzlich zu den Straßenausbaukosten selbst tragen. Da jedoch alle Anlieger für den Straßenausbau unabhängig von der tatsächlichen Straßenbreite vor ihrem Grundstück gleichermaßen zur Kasse gebeten werden, hätte diese
Verfahrensweise nach meiner Einschätzung zu einer großen Ungerechtigkeit zwischen den Anliegern mit 5m und denen mit 3m Straßenbreite geführt. Da eine Aufteilung der Ruhlsdorfer Straße in verschiedene Bauabschnitte, mit einer entsprechenden dem jeweiligen tatsächlichen Aufwand angepassten Beitragsberechnung nach Auskunft der Stadtverwaltung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, blieb im Ausschuss nur die Wahl, zwischen einem abschnittsweise schmaleren Ausbau der Ruhlsdorfer Straße auf 3m Breite, mit den daraus resultierenden Nachteilen für die dortigen Anlieger, oder alternativ die Entscheidung für die zwar teurere Variante, einem gleichartigen Ausbau der Ruhlsdorfer Straße mit 5m Breite in ihrer gesamten Länge. Auch ich habe mich in der Beratung für den einheitlichen Ausbau der Ruhlsdorfer Straße mit 5m Straßenbreite auf seiner gesamten Länge ausgesprochen. Denn sollte allein aus Kostengründen, die Straßenausbaubreite in der Ruhlsdorfer Straße, wenn auch nur Abschnittsweise auf 3 m Breite verringert werden, steht zu befürchten, dass bei zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen die Regelausbaubreite von 5 m nur noch eine untergeordnete Rolle spielen wird. Der Ausbau auf 3m Straßenbreite wird immer preiswerter sein, als ein Ausbau auf 5m Breite. Und das wissen auch die Anlieger der zukünftig noch auszubauenden Straßen, die diesen Ausbau gemäß der gültigen Satzung bezahlen.
Im Übrigen halte ich es schon für etwas abenteuerlich, wenn ein Stadtverordneter der es eigentlich besser wissen müsste, öffentlich verkündet, dass er in dem Abstimmungsverhalten der UfW zur Ruhlsdorfer Straße, einen Zusammenhang zur abgeschlossenen Bürgermeisterwahl oder gar „Gefälligkeiten“ innerhalb der Fraktion der UfW sieht.
Stefan Freimark Sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr