Trotz umfänglicher Tagesordnung, konnte der Vorsitzende das Ende der Sitzung um
20.28 Uhr bekannt machen.
Zur Beratung stand u.a. die Errichtung einer Hähnchenmastanlage im OT Hohenstein an. Hierzu referierte zunächst Herr Dr. Nagel als Vorsitzender des Agendabeirates. Er legte die die Negativauswirkungen einer solchen Anlage vornehmlich aber nicht nur, auf das
FFH-Gebiet Ruhlsdorfer Bruch dar. Danach nahm Frau Schmiedel als Vertreterin der Initiative gegen die Anlage ihr eingeräumtes Rederecht war. Sie legte dar, welche Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität die Ortsbewohner aus ihrer Sicht, durch die Betreibung der Anlage zu erwarten hätten. Sie machte deutlich, dass sie bei ihrem Zuzug vor 11 Jahren nicht davon ausgegangen ist, dass eine solche Situation entsteht und forderte die Entscheidungsträger auf, dass gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Die dazu ausgereichte Vorlage beinhaltet jedoch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
In der nachfolgenden Diskussion im Ausschuss gestattete ich mir den Hinweis, dass wir Mühe haben werden uns aus der Situation zwischen zwei Stühle gesetzt zu haben, zu befreien.
Die SVV hat nämlich 2010 den Beschluss zur Aufstellung des B-Plan Nr. 47/10 gefasst, wonach eine verträgliche bauliche und landwirtschaftliche Nutzung auf den jetzt für die Anlage vorgesehene Fläche möglich sein soll. Und der Hauptausschuss hat 2011 mit Beschluss Nr. 25/53/2011 unter Zustimmung der Ausschüsse BUV und WF festgestellt, dass der neue Standort d.h. der jetzt in Rede stehende akzeptiert wird. Daraus folgte die Beauftragung zur Prüfung der Geruchsimmissionen mit der Prognose, alle Grenzwerte werden deutlich unterschritten. Brisant am Thema, die Stadt hat den Vorhabenträger in dem Glauben gelassen, bei Standortveränderung stehe dem Vorhaben zumindest baurechtlich nichts entgegen und ihn damit motiviert, sein Vorhaben diesbezüglich zu forcieren. Nunmehr legt sie parallel zu ihrem in Aussicht gestellten gemeindlichen Einvernehmen eine lange Liste von fragenden Einwendungen mit gefordertem Auflagencharakter vor. Wirtschaftsförderung sieht sicher anders aus. Im Ausschuss BUV wurde die Vorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abgelehnt. Die Stadtverwaltung hat vorsorglich schriftlich auf mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen bei Versagung hingewiesen.
Die Bürgermeisterin hat eine Vorlage zum Dienstleistungsvertrag Stadt/StEB Pavillon am Lustgarten eingebracht. Damit sollen die schon im Vorfeld kritisch angemerkten Mehrkosten für dessen Bau durch Mietzahlungen der Stadt für die Touristinformation unter Wegfall der vormals vereinbarten 30 Jahre Mietfreiheit der Stadt ausgeglichen werden. Mehrfach wurde die Verfahrensweise kritisch bewertet und die Benennung der Verantwortlichkeit verlangt. Immerhin geht es in diesem Zusammenhang um Mehrkosten in Höhe von 274,7 T€. Die Vorlage fand daher keine Zustimmung.
Eine weitere Vorlage der BMin war die zum Bau eines Radweges von und nach Hohenstein. Mit ihr, soll die kommunale Übernahme einer originären Landesaufgabe beschlossen werden. Begründet ist die Vorlage mit dem Umstand, dass auf absehbare Zeit kein Bau durch das Land erfolgen wird ergo, bleibt die Stadt Strausberg auch Baulastträger. Daher ist auch die Frage nach den Folgekosten für die Verkehrssicherungspflicht zu stellen. Die entsprechende Kalkulation habe ich gebeten, zur nächsten Sitzung auszureichen. Der Bürgermeister der Stadt Altlandsberg hat die Stadt Strausberg gebeten, sich zu 50% an den Gesamtkosten von 800 T€ eines Radweges in Länge von 1.6 Km von Strausberg nach Gielsdorf zu beteiligen. Da erscheinen die vorgesehnen 963 T€ für 6 Km Radweg nach Hohenstein etwas dürftig bemessen noch zumal, weil beide Summen ohne den erforderlichen Grunderwerb kalkuliert sind.
Ein Lichtblick dafür, dass in Strausberg im Zuge der Gewinnung erneuerbarer Energien die Solaranlage auf der ehemaligen Deponie am Grenzweg tatsächlich realisiert wird, war der optimistische Vortrag eines Vertreters des Vorhabenträgers.
Zum Antrag auf Zuschuss in Höhe von 8,0 T€ für den Erhalt der Ruhlsdorfer Dorfkirche wurde hinterfragt, ob sie unter Denkmalschutz steht. Die Frage konnte mit Sicherheit nicht abschließend beantwortet werden. Da sie im Besitz der Kirchengemeinde steht, nicht mehr aktiv genutzt wird und es somit nur um den körperlichen Erhalt geht, besteht dazu noch Beratungsbedarf. Beraten und entschieden wurde zur Entbehrlichkeit verschiedentlicher kommunaler Grundstücke.
Informiert wurde zum Radweg Berlin-Stettin der auch Strausberg tangiert, Regionalplan „Windenergienutzung“, Zeitschiene Auswechselung Großpflasterstreifen Große Straße und Straßenausbauprogramm mit Schwerpunkt Vorstadt.
W.W.