Noch hat die Mehrzahl der Betroffenen in Brandenburg offensichtlich nicht recht registriert, wie sie verordnet helfen soll, die Löcher in der Landeskasse zu stopfen denn, die Wasserverbände sind auf diesen Einfall nicht gekommen. Nach Lesart der Forderung zur Bezahlung von Altanschlüssen werden selbst Hauseigentümer zur Kasse gebeten, deren
Anlagenerrichtung bis in die Frühzeit der Kanalisation zurück reicht und zu denen sie schon an Vorgängerregime Zahlungen geleistet haben. Anlagen nach 1990 sind maßgeblich mit Fördermitteln sprich Mitteln aus Steueraufkommen errichtet worden. Offensichtlich will der damals zuständige Minister und heutige Ministerpräsident Herr Platzeck, seine verfehlte Wasser-Abwasserpolitik der neunziger Jahre wenigstens finanziell, zu Lasten der Bürgerschaft korrigieren.
Der nächste Schritt zur Aufbesserung der Landesfinanzen, ist das für ab Januar 2011 vorgesehene Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer (s. MOZ Seite 11 vom 01.09.10).
Danach ist Brandenburg mit künftig 5 % bundesweit Spitzenreiter. Damit sollen jährlich
37,5 Millionen in die Landeskasse gespült werden, von denen gerade mal 7,5 Millionen zur Ausreichung an die Kommunen vorgesehen sind.
Bei solchen Verfahrensweisen der Politik erhebt sich die Frage, wie lange derartige Entscheidungen durch die Bürgerschaft noch unwidersprochen hingenommen werden.
W. W.