Demokratische Spielregeln frei interpretiert

Auf meine Anregung hat der Seniorenbeirat der Stadt Strausberg seinen Standpunkt zum leidigen Thema Altstadtverkehr erarbeitet mit der Maßgabe, dass er den Fachausschüssen der SVV zu ihren Beratungen im Juni 2011 vorliegt.
Dazu ist allen Beiratmitgliedern rechtzeitig ein Entwurf zugegangen mit der Bitte, um Rückäußerung zum Inhalt.
In der Vorstandsitzung des Beirates am 06.06.2011 zu der u.a. auch ich eingeladen war herrschte soweit Übereinstimmung zum Inhalt, dass nur noch ein Halbsatz eingefügt werden sollte und der Vorsitzende Herr Wolf beauftragt wurde, den Standpunkt über den
Fachbereich III (Bürgerdienste) an die Ausschüsse ausreichen zu lassen.
Die von Herrn Wolf gewollte Aufnahme von Detailfragen zu Bürgersteigen, Radweg in der Großen Straße etc., hielt der Vorstand für nicht angemessen.
Eventuell ist daraus beim Vorsitzenden Wolf eine Verärgerung entstanden die ihn bewog dem Mehrheitswillen nicht zu folgen, sondern in der Beiratssitzung am 04.07.2011 auf Nachfrage einfach zu behaupten, er habe das in Rede stehende Papier nicht erhalten.
Daraus ergab sich eine heftige Debatte, weil u.a. die Vorstandsmitglieder bestätigten, dass ich dem Vorsitzenden in ihrer Gegenwart das Papier ausgehändigt habe.
Dass veranlasste den Vorsitzenden stehend und wild gestikulierend sinngemäß auszusagen, wenn es jetzt nicht so gemacht wird wie ich will, hat sich der Beirat für mich erledigt.
Sprach`s und verließ grußlos aber kommentierend die Versammlung.
Zurück blieb eine ziemlich verblüffte Erwachsenrunde die den Stellvertreter des Vorsitzenden bat, die Versammlung zu Ende zu führen.
Herr Wolf hat danach den falschen Adressaten die Bürgermeisterin (der Beirat ist von der SVV berufen und der Vorsitzende ist aus seiner Mitte gewählt) über seinen Rücktritt informiert, was diese der SVV zu ihrer Sitzung am 07.07.2011 bekannt machte.
Bleibt abzuwarten, welches Ergebnis die Bestrebungen aus dem Beirat heraus Herrn Wolf den Rücktritt vom Rücktritt nahe zu legen zeitigt.
Unabhängig davon kann jedoch nicht sein, dass eine Einzelperson in Ausnutzung seiner Funktion als Vorsitzender demokratische Spielregeln nach seinem Gusto frei interpretiert.
Wenn keine Garantie gegeben ist dass die Wolfsche Handlung Wiederholung erfährt,
ist es der Sache dienlicher wenn es beim Rücktritt bleibt.

W.W.

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