Wenn das Land Brandenburg jetzt über Entschuldung von Kommunen nachdenkt (siehe MOZ vom 08.12.2015 Seite 9) stellt sich die Frage, wo war das Denkvermögen des Landes einige Jahre zurückliegend.
Als den defizitären öffentlich rechtlichen Wasserverbänden finanziell das Wasser bis zum Hals stand, erfand man den Trick mit den sogenannten Altanschließerbeiträgen.
Will man dem Wahlvolk wirklich einreden die damit einhergehende zusätzliche finanzielle Belastung der Kommunen und ihrer Bürgerschaften nicht bedacht zu haben.
Angesichts der zahlreichen Widersprüche, Klagen, der Anrufung des Landesverfassungsgerichtes und höherer Gerichtsbarkeiten sehr unwahrscheinlich.
Vor allem deshalb, weil das Land Brandenburg bis heute darauf beharrt, seine Position in dieser Sache sei rechtens. Was soll also die Spiegelfechterei mit dem Denken zur Entschuldung der Kommunen? Mit der Korrektur des Kommunalabgabengesetzes in dieser Sache würden nicht unbeträchtliche Millionenbeträge in die Kommunen zurückfließen und die Schuldenstatistik bekäme ein realeres Gesicht.
Wolfgang Winkelmann