In Wahlzeiten füllt sich die Plakatlandschaft in vielfältiger Form. Auch Wählergruppen, –Gemeinschaften und Einzelkandidaten werben um die Wählergunst allerdings mit dem Unterschied, dass sie ihre Werbeaufwendungen durch finanzielles Eigenaufkommen decken müssen.
Das ist dem Umstand geschuldet, dass sie in der Regel nur für kommunale Gremien kandidieren, für die keine staatlichen Ergebniszahlungen entsprechend dem Parteienfinanzierungsgesetz erfolgen. Dies erfolgt nur bei Landtags,- Bundestags,- und Europawahlen entsprechend der erreichten Stimmenanteile.
Die dadurch mit Steuermitteln gut gefüllten Parteikassen erlauben daher Plakatierungen und Werbeprospekte in Dimension und Farbe, denen Wählergruppen ohne Parteiencharakter und Einzelbewerber, nur bescheidene Wahlwerbung entgegensetzen können.
Niemand ist sicher so naiv anzunehmen, dass die kommunale Wahlwerbung der Parteien aus ihrem örtlichen Aufkommen finanziert wird. Beleg dafür sind schon die Wahlaussagen zu landes- und bundespolitischen Themen die durch die kommunalen Ebenen kaum zu beeinflussen sind aber, bewusst im Hinblick auf die im kommenden Jahr anstehenden Wahlen gewählt wurden.
Wahlbewerber die nicht den Vorzug der Parteienfinanzierung genießen, sind also weitgehend darauf angewiesen der Wählerschaft glaubwürdig zu vermitteln, welche Arbeitsergebnisse sie zum Wohle der jeweiligen Kommune erreicht und welche Aufgabenerfüllung sie sich vorgenommen haben.
Vielleicht setzt sich ja mal bei den Parteien der Gedanke durch, per angemessener Wahlwerbung Geld frei zu halten für die von ihnen vielfältig geforderten kostenfreien Projekte, um damit einen sinnvollen Rückfluss von Steuermitteln einzuleiten. Die Bürgerschaft wird es ihnen danken.
Wolfgang Winkelmann
U.f.W. Pro Strausberg