Der Presse war zu entnehmen, dass der Brandenburgische Innenminister Schröter nach dem Königsweg im Umgang mit der höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in Sachen Altanschließerbeiträge Abwasser sucht. Er stellte sein Bedauern voran, die Problematik geerbt zu haben. Da diese jedoch seit fünf Jahren im Raum steht und sich permanent sachlich begründeter Widerstand gegen die Verfahrensweise regt, sollte er nicht wirklich überrascht sein.
Hoffentlich verirrt sich der Minister nicht auf seiner Weg Suche zu vermuten ist es schon, wenn er unterstützt von seinem Experten in der Sache argumentiert, das die Folgen des Urteils hoch kompliziert seien.
Was bitte schön ist an dem Urteil hoch kompliziert wenn mit ihm festgestellt wird, Verstoß gegen den Vertrauensschutz und das Rückwirkungsverbot d.h. verfassungswidrig und damit Rückzahlungspflicht ohne den Versuch zu unternehmen, durch Winkelzüge wie Klage oder Nichtklage Teile widerrechtlich erlangter Gelder doch noch einzubehalten. Der schwarze Peter liegt nun zunächst bei den Wasserverbänden die ja beauflagt waren, mit dem in Rede stehenden Geld Kredite zu tilgen. Auch durch solche, die das Erfordernis der Altanschließerbeiträge nicht gesehen haben. Vorbeugend wird den Wasserverbänden nun schon einmal empfohlen, bei Eintritt der Rückzahlungspflicht über Kreditaufnahmen nachzudenken. Welch` schizophrenes Karussell und drücken aus der Verantwortung des Verursachers. Dass die Wasserverbände im Zuge dieses Prozedere über Gebührenerhöhung nachdenken ist normal und nachvollziehbar mit der Folge, dass letztendlich doch die Verbraucher zahlen.
Wolfgang Winkelmann