Durch Geheimniskrämerei lässt sich die Realität nicht ändern.

Die im MOZ Beitrag vom 03./04./2014 zum Thema Altstadtcenter  aufgeworfene Frage der Bürgerin Ines Kalb, „wovor haben die Angst“ ist mehr als berechtigt. Lt. Brandenburgischer Kommunalverfassung ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn es überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Änderungen von Bebauungsplanverfahren dürften nicht dazu gehören.

Im konkreten Fall schon deshalb nicht, weil zum Projekt Altstadtcenter schon mehr als 10 Jahre öffentlich geredet wird und entsprechende Planungen den kommunalen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.

Kommunale Rechtsvorschriften können in ihrer Wirksamkeit aber nur so gut sein, wie sie die zur Anwendung Verpflichteten im gewollten Sinne handhaben.

Es ist daher mehr als erstaunlich, dass sich nicht ein Mitglied des Strausberger Hauptausschuss veranlasst sah, auf die Rechtsbedenklichkeit über ein geändertes Bebauungsplanverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten hinzuweisen.

Wenn dem Vernehmen nach vom Vorhabenträger vorgebracht worden sein soll, dass sich potentielle Mieter mit verbindlichen Zusagen zurückhalten, solange kein Baurecht da ist, ist das der Gipfel der Augenwischerei. In der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 11.03.2014 hat ein Vertreter des Vorhabenträgers noch auf den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gedrängt mit dem Hinweis, da es sonst Finanzierungsprobleme gäbe. Daraufhin gab es mehrheitliche Meinungsäußerungen, dem Satzungsbeschluss am 03.04.2014 in der Sitzung der SVV zuzustimmen.

Wenn so verfahren worden wäre, hätte Baurecht Bestand. Was hat sich also seit dem 11.03. d.J. von den Voraussetzungen her so dramatisch verändert, dass sich die Notwendigkeit ergibt, das ganze Prozedere von vorn zu beginnen mit der unschönen Vorschau: „ im Norden der Strausberger Altstadt, unabsehbar nichts Neues“. Denn wenn der MOZ Berichterstatter zum Thema meint: Und wieder vergehen Monate, kann das nur zweckoptimistisch gedacht sein. Schon bedingt durch notwendige Verfahrenswege ist realistischer zu sagen: Und wieder vergehen Jahre.

Wolfgang Winkelmann

Vorsitzender

der U.f.W. Pro Strausberg e.V.

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