Eile mit Weile

aber nur, wenn Du in der Pflicht bist. So scheint gegenwärtig die Denkweise der Brandenburger Landesregierung in Sachen Altanschließerbeiträge zu sein. Anders kann die Beauftragung eines erneuten Gutachtens in dieser Sache nicht gewertet werden. Wenn dagegen durch Rentenerhöhung tausende von Rentnern zusätzlich steuerpflichtig werden, erfolgt der entsprechende öffentliche Hinweis noch vor der feststehenden prozentualen Höhe und erfährt permanente Wiederholung, damit dem Fiskus auch ja kein Cent entgeht.

Dabei ist die ewige Debatte um Satzungswirksamkeit oder nicht, völlig müßig, Abwasseranlagen die 1990 Bestand hatten, sind den heutigen öffentlich rechtlichen Zweckverbänden kostenlos zugefallen. Die Unbotmäßigkeit für diese nun auch noch Geld zu verlangen, springt daher förmlich ins Gesicht. Die Raubritter im Mittelalter bereicherten sich durch den Einsatz von Schwert und Lanze. Der gegenwärtige Aufwand sich widerrechtlich zu bereichern ist wesentlich einfacher. Man ändert, allerdings ohne über die Konsequenzen nachzudenken ein Gesetz und lässt über Dritte dem Volk das Geld aus der Tasche ziehen in der Hoffnung, dass wird widerspruchslos hingenommen.

Auf höchst richterliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit solchen Handelns folgte nicht etwa Einsicht, Bekennermut und Korrektur, sondern permanente Versuche sich vor der Verantwortung zu drücken. Dass lässt nur den Schluss zu, dass sich nicht nur Minister Schröter vom Königs- auf den Holzweg begeben hat in der Annahme, die Einfalt und Vergesslichkeit der Menschen wird für die Landesregierung das Ergebnis nach dem Kölner Motto bringen „ Et hätt noch immer jot jejange“!

W.W.

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