Bundesweit wird über schlechte Straßenzustände geklagt und der Ruf nach mehr Geld für die Infrastruktur wird immer lauter. Auch in Strausberg wurde in den vergangenen Jahrzehnten nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in den Straßenbau investiert, obwohl der Bedarf u.a. auch durch
32 Km unbefestigte Straßen unübersehbar ist.
In der Stadt Strausberg ist die Notwendigkeit erkannt worden, dass es höchste Zeit ist mit der Zustandsänderung zu beginnen.
Das von der Stadtverwaltung Strausberg dazu erarbeitete Straßenbauprogramm bis 2030, schlägt derzeit hohe Wellen. Nachdem es im kommunalpolitischen Raum Lob und Anerkennung erfahren hat, scheiden sich in den bisher dazu durchgeführten Versammlungen zur Bürgerbeteiligung die Geister. Dabei zieht sich wie ein roter Faden das Thema Anliegerfinanzierung durch die Debatten. Zugegeben, 90% bei Erschließung und 60 % beim Ausbau sind nicht unbedingt Kleingeld.
Deshalb denke ich, obliegt es der Pflicht aller Entscheidungsträger den Beitragspflichtigen nicht nur den gesetzlichen Rahmen und sachlich-/finanziellen Umfang, sondern auch alle anderen damit einhergehenden Effekte verständlich zu vermitteln, damit ihnen das Positive der Maßnahme deutlich wird. Dazu gehört u.a. auch zu vermitteln, dass mit der Beitragszahlung eine angemessene Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke einhergeht und damit die Beitragszahlung auch eine Investition in die eigene Immobilie darstellt.
Damit würde dem Versuch einiger Mitbürger, mit ihren vorgetragenen Argumenten den Anschein zu erwecken die Betroffenen sollen übers Ohr gehauen werden, maßgeblich entgegengewirkt.
Auch die Strausberger Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung spricht gegen einen solchen Versuch.
Danach ist vor Durchführung von Straßenbaumaßnahmen die rechtzeitige Bürgerbeteiligung vorgeschrieben. Ziel dieser Vorschrift ist, mit den Betroffenen gemeinsam Erfordernisse der jeweiligen Maßnahme auszuloten und danach, planerisch zum Umfang so kostengünstig wie möglich zu entscheiden.
Daraus wird leider von Teilen der Bürgerschaft die irrige Auffassung abgeleitet, dass ihr die Entscheidung zur Durchführung oder Versagung der Maßnahme obliegt.
Die Straßenunterhaltung obliegt der Daseinsfürsorge der Stadt und damit der Entscheidungsbefugnis im Rahmen der repräsentativen Demokratie, der gewählten Volksvertretung. In Strausberg also der Stadtverordnetenversammlung.
Das macht auch insofern Sinn, weil wenn andere Entscheidungsbefugnisse greifen die Gefahr besteht, dass sich Straßenzustände bis zum Zustandsgrad „Gefahr im Verzuge“ entwickeln und die Stadt käme in unverzüglichen Handlungszwang. Was dies organisatorisch und finanziell bedeuten würde, muss sicher nicht erläutert werden.
Mitbedacht werden sollte jedoch, dass in diesem Falle erheblich höhere Kosten als bei geplanten Maßnahmen zu erwarten stehen, an denen die betroffenen Anlieger unverändert ihren gesetzlichen Anteil allerdings dann sehr unplanmäßig zu leisten hätten. Deshalb sollte das Strausberger Straßenbauprogramm als weitsichtiges Programm ohne Dogma im Detail betrachtet werden. Die dazu vorgesehenen Bürgerversammlungen werden jedoch nur den gewünschten Effekt erzielen, wenn Sachlichkeit Vorrang vor Emotionalität hat. Da Erfahrungsaustausch noch immer die billigste Investition ist, ein Tip an dieser Stelle, einfach mal Gespräche mit Mitbürgern im „Dichterviertel“ führen und deren Erfahrungen und Zufriedenheitsgrad zum vollzogenen Straßenbau erfragen.