Einheitliche Rechtsauffassung nicht in Sicht.

Die Stadt Wriezen (MOL) liegt etwa 25 Km von Strausberg entfernt die Grenze bis zum zuständigen TAVOB (Trink-und Abwasserverband Oderbruch-Barnim) noch weniger.

Trotzdem ist belegt, es ist nicht Dasselbe, wenn zwei etwas zum gleichen Thema tun.

Der TAVOB mit seinem Verbandsvorsteher und Bürgermeister von Wriezen Herrn Uwe Siebert hat sich von den Drohgebärden des Landesinnenministers Schröter der da meinte, Handeln von Zweckverbänden in Sachen Altanschließer ohne den Segen der Landesregierung könnte Straftatbestände erfüllen,  nicht abschrecken lassen. In seiner Verbandsversammlung am 30.05.2016 folgte der TAVOB gestellten Anträgen und fasste folgende Beschlüsse:

01/2016 Über die Rücknahme der bestandkräftigen Bescheide und Aufhebung der nicht bestandskräftigen Bescheide der Altanschließerbeiträge.

02/2016 Die sofortige Rückzahlung der Altanschließerbeiträge.

So unkompliziert hatten sich alle Betroffenen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Korrektur dieses rechtswidrigen Aktes vorgestellt.

Wenn alle Zweckverbände analog dem TAVOB gehandelt hätten oder handeln würden, dürfte es dem Verursacher Landesregierung schwerfallen, sich weiterhin aus der Verantwortung zu mogeln. Solange es der Mehrzahl der Zweckverbände an der Courage mangelt die höchstrichterliche Entscheidung zu akzeptieren und danach zu handeln, wird auch der Landesfrieden beschädigt bleiben.

 

W.Winkelmann

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