Die zitierten 3.500,00 Euro dienen nicht ausschließlich der Ausschilderung
für das Bewohnerparken.
Da in der Georg-Kurtze- und Predigerstraße Straße die bisher unbegrenzte
Parkdauer für zwei Stunden mit Parkscheibe angeordnet ist, werden entsprechende
Hinweisschilder erforderlich. Damit relativiert sich die Aufwandssumme.
W.W.