Ergänzung zum Beitrag der Sitzung des Ausschuss BUV vom 05.10.2010

Die zitierten 3.500,00 Euro dienen nicht ausschließlich der Ausschilderung
für das Bewohnerparken.
Da in der Georg-Kurtze- und Predigerstraße Straße die bisher unbegrenzte
Parkdauer für zwei Stunden mit Parkscheibe angeordnet ist, werden entsprechende
Hinweisschilder erforderlich. Damit relativiert sich die Aufwandssumme.

W.W.

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