Erst rechtsunsicher, dann am Kern der Sache vorbei argumentiert.

Die SVV von Strausberg, befasste sich in ihrer letzten Sitzung mit dem von der Bürgermeisterin beanstandeten Beschluss zur Gleichbehandlung von Vereinen und Verbänden bei der Nutzung städtischer Immobilien.

Schon die vor Aufruf der Vorlage abgelaufenen Geschehnisse, muten wie eine Provinzposse an. Da verkündet die seit mehreren Wahlperioden Vorsitzende der SVV Frau C. Stark im Hauptausschuss, der Beschluss stehe nur in der gefassten Form ohne Aussprache und Änderungsmöglichkeiten zur Abstimmung. Im Hauptausschuss, einem Ausschuss mit Beschlusskraft, fand sich kein Mitglied der dieser widersinnigen Aussage zur Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der SVV widersprach.

Was bitte schön hätte es schon von der Logik her für einen Sinn gemacht, Beanstandungen auf die Tagesordnung zu setzen, ohne die Möglichkeit sie durch Änderungen zu heilen?

Offensichtlich hat sich die Frau Vorsitzende noch rechtzeitig vor der Sitzung rechtskundig gemacht, damit der von ihr verkündete Unsinn nicht auch noch praktiziert wird.

Insgesamt belegt der Vorfall aber einmal mehr, wie wenig die gewählten Stadtverordneten

Kommunale Rechtsvorschriften verinnerlicht haben.

Die SPD und CDU Argumentation es entstehe mit dem besagten Beschluss, Ungleichbehandlung gegenüber allen Vereinen in der Stadt, geht am Kern der Sache vorbei.

Jeder Hilfswillige auch eine Kommune, kann immer nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten handeln. Wer es tut ist sie jedoch gehalten, im Rahmen dieser Möglichkeiten die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Nach meinem Verständnis zielt Vorlage und Beschluss darauf ab, die Unverhältnismäßigkeit von bisher kostenfreier Nutzung von 89 % zu 11% bezahlter Nutzung , durch generellen Erlass der Nettokaltmiete für alle im Beschluss genannten Nutzer städtischer Liegenschaften, zu beenden. Der Versuch die Welt zu retten, ist sicher nicht Gegenstand des Anliegens.

Die Aussage der SPD Fraktionsvorsitzenden Frau Ch. Kneppenberg, „ sie bedauere das der Eindruck entstanden sei, als hätte die SPD etwas gegen Vereinsgerechtigkeit“, hat keinen allzu großen Grad an Glaubwürdigkeit.

Zu welchem Eindruck bitte schön soll man gelangen, wenn sowohl bei erster als auch zweiter Beschlussdebatte von der SPD Fraktion nur Gegenargumente vorgetragen wurden ohne auch nur einen einzigen Vorschlag wie es denn gehen könnte? Da kann schon die Vermutung aufkommen, dass der permanente Gegenwind seinen Ursprung im Ärgernis darin hat, dass die Vorlage nicht aus der SPD Feder stammt.

Vielleicht wäre ja ohnehin sinnvoller, dass Anliegen ergänzend in die schon bestehende Richtlinie zur Vereinsförderung einzubringen. Damit wären die zum v.g. Beschluss beanstandeten Fristen und Kompetenzen ebenso geregelt wie festgestellt,“ Gewährung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“.

Wolfgang Winkelmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert