Es wird immer dubioser.

Nachdem einige Zweckverbände Wasser/Abwasser sich bereits  zur Rückzahlung der sogenannten Altanschließerbeiträge entschlossen haben, hat die Entscheidung einer Stadt in der Größenordnung wie Cottbus in diese Richtung, den Geschäftsführer des Landeswasserverbandes Brandenburg wohl aufgeschreckt.

Dass hat ihn offensichtlich veranlasst, die Zweckverbände öffentlich vor wirtschaftlicher Schieflage zu warnen. Dabei hat er wohl Ursache und Wirkung außer Acht gelassen, denn genau diese Schieflage war Grund und Anlass für die Landesregierung das KAG (Kommunalabgabengesetz) 2004 so zu ergänzen, um der damals schon prekären wirtschaftlichen Lage zahlreicher Zweckverbände entgegen zu wirken. Dieser Schritt war aber wie jetzt höchstrichterlich festgestellt, nicht besonders gut und vor allem, nicht bis zu Ende gedacht. Wie auch, es kann ja wohl nicht sein, dass wenn Körperschaften öffentlichen Rechts in Schwierigkeiten geraten, einfach per unredlichem Gesetz dessen Kunden zur Kasse gebeten werden. Wie fair ist das gegenüber einem privaten Unternehmen in gleicher Lage?

 

W.W.    

 

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