Zur letzten Sitzung der SVV von Strausberg am 15.Mai 2014 in dieser Wahlperiode, wurden die Beratungspunkte der Tagesordnung recht zügig behandelt.
Zu Beginn der Sitzung gaben die nach 14 Jahren scheidende Vorsitzende der SVV ebenso wie Stadtverordneter Jürgen Schmitz eine Erklärung mit recht unterschiedlichen Inhalten ab.
Frau Stark bedankte sich bei allen Stadtverordneten und den Bürgermeistern Schmitz, Thierfeld sowie Bürgermeisterin Stadeler für die gute Zusammenarbeit während ihrer Amtszeit. Dabei versäumte sie auch nicht, ihre eigene Arbeit lobend zu erwähnen. Jürgen Schmitz der seine Erklärung ebenfalls mit Dank für die gute Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode begann, fuhr dann aber mit harscher Kritik an der Handhabung der Geschäftsordnung im Ausschuss Bauen, Umwelt und Verkehr fort.
Zur Ausschusssitzung im März d.J. geschlossener Teil machte er an Beispielen rechtswidriges Handeln deutlich und gab der Erwartung Ausdruck, dass in der kommenden Wahlperiode Wiederholungen ausgeschlossen bleiben.
Recht turbulent wurde es nach dem Bericht der Bürgermeisterin zum Thema „Sachstand Altstadtcenter“ . Schriftlich hatte die Bürgermeisterin formuliert:
Mit dem Vorhabenträger wurde verabredet, ein Verfahrenswechsel vorzunehmen. Vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Angebots- bzw. Regel – Bebauungsplan.
In einer der ersten Sitzungen nach der Wahl zur neuen Stadtverordnetenversammlung soll der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für ein Bebauungsplanverfahren zum Altstadtcenter gefasst werden.
Da diese Verfahrensweise völlig entgegengesetzt zur bestehenden Beschlusslage steht, gab es schon Nachfragen von Stadtverordneten. Den Reigen eröffnete der Stadtverordnete Steffen Schuster (U.f.W./ offene Fraktion), der am Tag zuvor die mit dem Altstadtcenter in Kausalität stehenden Grundstückskaufverträge eingesehen hatte.
Er machte deutlich, dass die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise nur möglich ist, wenn die Verträge entsprechend angepasst werden und das dies nur durch Beschlussfassung der SVV möglich sei. Stadtverordneter Jürgen Schmitz (Einzelkandidat) empörte sich über die Verfahrensweise trotz eindeutiger Beschlusslage und stellte fest,
so einfach geht das nicht. Frau Stadtverordnete Sonja Zeymer (U.f.W. offene Fraktion) wurde dann noch deutlicher und merkte an, dass der zweckbezogene Grundstückserwerb dann nicht mehr gegeben und damit in Frage zu stellen sei.
Das Vorhaben der Stadtverwaltung in dieser Sache war für mich Anlass, die Einwohnerfragestunde zu nutzen.
So fragte ich, ob der Gedanke zum Verfahrenswechsel in der Stadtverwaltung geboren, oder durch den Vorhabenträger mündlich oder schriftlich angeregt wurde. Dazu gab es vornehmlich von der Bürgermeisterin ausweichende aber keine konkrete Antworten.
Ich machte deutlich, dass die Stadt bisher drei gute Gründe hatte auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu bestehen.
Grund eins: Mit diesem Verfahren die Ausnahmen für das eher atypische Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet zu ermöglichen.
Grund zwei: Durch die Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Leistungsnachweis zu sichern, dass die Finanzierung des Vorhabens vom ersten Spatenstich bis zur Eröffnungsfeier gewährleistet ist.
Grund drei: Das die Bebauung im Sinne der städtebaulichen Vorstellungen erfolgt.
Damit wäre gewährleistet, dass der Stadt keine Investruine ins Haus steht.
Diese Position durch Verfahrensänderung aufzugeben wäre vergleichbar, beim Skatspiel ein Blatt zum Grand ouvert in der Hand zu haben und trotzdem ein Null ouvert Spiel anzusagen.
Nachdem die Kaufpreiszahlung bereits erfolgt ist und damit das grundbuchliche Umschreibungsverfahren zum Besitzwechsel in Gang gesetzt ist bleibt ohnehin fraglich, ob eine Vertragsanpassung überhaupt noch möglich ist.
Meine Frage an die Bürgermeisterin ob denn der Verfahrenswechsel vorgeschlagen wird, weil der Vorhabenträger seine Leistungsfähigkeit nicht nachweisen kann, blieb unbeantwortet. Der künftigen SVV steht in dieser Sache auf jeden Fall eine Menge Arbeit und bedenkenswerte Entscheidungen ins Haus. Wer sich über zehn Jahre hinhalten lässt sollte jedoch auch überlegen, wann seine Geduldsgrenze erreicht ist.
Wolfgang Winkelmann