war im ME der MOZ vom 22./23.03.2014 zu lesen und weiter, Hauptausschussmitglied sieht “ Erkenntnisgewinn“ gegenüber Beschluss vom Juni 2013.
Aus 2000 datierte der Beschluss, zum gegebenen Zeitpunkt über die Einführung einer Fußgängerzone in der Großen Straße zu entscheiden.
Bis zum v.g. Beschluss aus Juni 2013 war demnach mehr als 10 Jahre Zeit Erkenntnisse zu sammeln, wie es denn praktisch geht. Die gesetzlichen Vorgaben für eine Fußgängerzone sind ja nun wahrlich kein Novum. Der jetzt benannte Erkenntnisgewinn kann eigentlich nur darin bestehen, um die Große Straße nicht tot zu legen wären Ausnahmen erforderlich, die das Gesetz nicht hergibt. Das war aber auch schon vor der Beschlussfassung so.
Schon die wenig überzeugende Abstimmung mit 11 : 8 bei 8 Enthaltungen machte deutlich, dass der von Frau Kneppenberg (SPD) zitierte gekippte politische Wille ohnehin auf wackligen Füßen stand.
Man darf gespannt sein, wie sich die Sache in den nächsten 20 Jahren entwickelt.
W.W.