Gesetzgebung zu Lasten der Bürgerschaft !

Die berechtigten Proteste Betroffener zu den Altanschließerbeiträgen für Abwasser die lt. Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz (KAG) aus 2009 von den Wasserverbänden erhoben werden können, verhallen nahezu ungehört.
Regierungspolitiker die sich zum Thema unters Volk gemischt haben wie Frau Lieske (SPD) und Frau Kaiser (die Linke) vor dem Strausberger Hauptausschuss, bedauern die Gesetzeslage
verweisen aber darauf, dass die Gesetzgebung aus Zeiten der SPD/CDU Regierung resultiert und sie keine Änderungsmöglichkeiten sehen obwohl auch die Landeskasse dazu mit rund 70 Mio Euro (die an anderer Stelle mit Sicherheit fehlen), belastet wird.

Ein ganz anderes Tempo legte die Landesregierung bei der Änderung des Straßengesetzes (BbgStrG) vor. Als Ende 2010 durch zwei Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichts Potsdam
offenbar wurde, dass die Mehrzahl der durch Kommunen auf der Grundlage der bestehenden Gesetzgebung erlassenen Satzungen unwirksam sind.
Nach diesen Satzungen waren den Bürgern im öffentlichen Straßenbereich rechtswidrige Pflichten bei Reinigung, Grünpflege und Winterdienst auferlegt.
Deshalb novellierte die Landesregierung das BbgStrG Mitte 2011. Die neue Gesetzgebung legalisiert nun die bis dahin unwirksamen Satzungsinhalte.

Wie heißt es doch so schön: „Einer trage des anderen Last“, offensichtlich ist für die Landesregierung kein anderer als die Bürgerschaft verfügbar.

W.W.

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