Hauptausschuss (HA) der SVV von Strausberg aktuell, Sitzung am 08. September 2014.

Nach Abstimmung zur Tagesordnung, blieben neben den Informationen

22 Tagesordnungspunkte als Beratungsgegenstand, die bereits in Mehrheit Gegenstand der Beratung in den Fachausschüssen waren.

Von der Verwaltung zurückgezogen wurden die Vorlagen zu einer Förderung des Vereins MIKO e.V. und die B- Planänderung für das Vorhaben Altstadtcenter.

Frau K. Kaiser (die Linke) stellte zum Letzteren die Frage warum. Obwohl nicht zwingend erforderlich antwortete die Bürgermeisterin als Vorsitzende es HA, dass mit der Ablehnung in den Fachausschüssen (FA) keine positive Beschlussfassung in der SVV zu erwarten steht und damit die Vorlage auch nicht Gegenstand der Tagesordnung der SVV am 25.09.2014 sein wird.

Leider wurde damit nicht bekannt, wie die Verwaltung in dieser inzwischen doch recht brisanten Angelegenheit gedenkt weiter zu verfahren und welche Entscheidungsvorschläge sie der SVV unterbreiten wird. Der Fakt, dass die Zahl der Entscheidungsträger bei denen der Unmut zu diesem schleppenden Verfahren immer größer wird, dürfte unübersehbar sein. Daraus könnte eine gewisse Lauerstellung abgeleitet werden welche Fraktion wohl Bekennermut zeigt, mit einer Vorlage die Beendigung des Verfahrens zu beantragen bei gleichzeitiger Gefahr, als Schuldiger für das Scheitern des Projekts ausgemacht zu werden. Sinnvoll und zweckdienlich wäre daher, wenn auf der derzeitigen Erkenntnisbasis Fraktionsübergreifend Konsens erzielt wird, den Neubeginn mit einer realistischen Alternative zu starten, um weiteren Zeitverzug auszuschließen.

Den Vorlagen, die in den FA Zustimmung oder Ablehnung erteilt wurde, folgte auch der HA ( siehe u.a. BE zur Sitzung Ausschuss BUV).

Größeren Diskussionsbedarf gab es zur Vorlage „ Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt“. Hierzu bemängelte M. Tietz (die Linke), dass ein gefasster Beschluss der SVV seitens der Verwaltung nicht konsequent umgesetzt würde. Die Verwaltung hielt entgegen, dass angesichts des Jahrzehntelangen Bemühens ohne Erfolg, der Zeitrahmen für die Erfüllung viel zu eng gesetzt sei. M. Tietz erwiderte, dass er das Argument nicht gelten lassen kann, da man über Fristverlängerungen jederzeit reden könne.

Die Verwaltung argumentierte weiter, dass vor feststehender Entscheidung Straßenbahn durch die Große Straße ja oder nein, jedweder Aufwand wenig Sinn macht.

Frau Dr. S. Bock (SPD) machte wie schon im Ausschuss Finanzen u. Wirtshaft unterstützt von ihrem Parteikollegen N. Reinking den Vorschlag, zur Lösung des Problems einen zeitweiligen Sonderausschuss zu bilden. Leider blieb offen wer, wann den entsprechenden Antrag dazu stellt.

Sehr erfreulich, dass die Bürgermeisterin die in Kürze zu erwartende Übergabe eines Fördermittelbescheides im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für das Wohngebiet Hegermühle bekannt machen konnte und auch die zu erwartende Fördersumme von mehr als 600 T€ für den Ausbau der Landhausstraße.

Unter TOP Sonstiges gestattete ich mir einige Ausführungen zum Thema sachkundige Einwohner (SkE). Jede Fraktion freut sich, Bürgerinnen und Bürger für dieses Ehrenamt zu gewinnen. Damit sie befähigt sind, die Position der jeweiligen Fraktion zu den anstehenden Beratungsthemen in die FA zu transportieren, ist ihre Teilnahme an den Fraktionssitzungen die in der Regel zweimal vor Sitzungen der SVV stattfinden unerlässlich.

Stadtverordnete erhalten für eine Sitzung Sitzungsgeld, SkE null. Im Zeitalter der elektronischen Datenübermittlung nutzen SkE ihre privat angeschaffte Technik, tragen die Strom-, Papier- und Druckerpatronenkosten selbst, da sie nicht aus Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln gedeckt werden dürfen. Da sich ihre Entschädigung auf 16,00 Euro für die Teilnahme je Sitzung der FA in die sie berufen sind beschränkt, bringen sie für die Erfüllung ihres Ehrenamtes nicht nur sprichwörtlich sondern sehr real, Geld von zu Hause mit.

Bedingt durch eigene Erfahrung schätze ich die Arbeit der SkE besonders deshalb, weil ihre Anregungen und Hinweise nicht selten, die Sichtweise auf bestimmte Besonderheiten positiv erweitern. Meine Ausführungen dienten dem Zweck, dass wenn schon rechtlich keine weitergehende Entschädigung möglich ist, zumindest der ideelle Stellenwert ehrenamtlicher SkE – Arbeit stets gegenwärtig ist und entsprechende Wertschätzung erfährt.

Nachdem zur konstituierenden Sitzung der SVV dieser Wahlperiode die Weitergeltung einer nicht mehr rechtskonformen Geschäftsordnung vorgelegt und beschlossen wurde,

wurde mir ein weiterer nicht rechtskonformer Beschluss auffällig. Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln waren lt. Runderlass Nr. 74/1994 aus Potsdam, gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten in einfacher Form nachweispflichtig.

Der jetzt rechtsverbindliche Runderlass Nr. 03/2013 in dieser Sache, verzichtet im Interesse der Deregulierung auf diese Vorschrift.

Trotzdem wurde von der Verwaltung der SVV eine Vorlage zur Beschlussfassung ausgereicht und beschlossen, die diese Vorschrift weiterhin zum Inhalt hat.

Frau Wolf FB Leiterin/Kämmerin entgegnete, dass man derzeit noch bei der Bearbeitung eingereichter Veränderungsvorschläge sei. Das habe ich dann nicht mehr kommentiert,

weil ich sie hätte belehren müssen das Beschlüsse, wenn sie Rechtsbestand erlangen sollen, immer nur nach geltendem Recht gefasst werden können und das ich die aktuelle Kenntnis dazu, bei einer Verwaltungsmitarbeiterin in leitender Position voraussetze.

Dieser weitere Vorfall macht erneut deutlich wie wichtig es ist, dass ins Ehrenamt Gewählte die Kenntnis kommunale Rechtsvorschriften als Handwerkszeug für ihre Aufgabenerfüllung betrachten, da sie sonst zumindest ihrer Pflicht „Kontrolle der Verwaltung“ nur unzureichend nachkommen können.

W.W.

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