Ist nun bald Zahltag, oder folgt der nächste Verzögerungsversuch?

Die Potsdamer Landesregierung hat den hilflosen Versuch unternommen, dass Karlsruher Urteil zu den Altanschließerbeiträgen durch ein Gutachten in Frage zu stellen. Schade um`s Geld das dafür ausgegeben wurde.

Die beauftragten Juristen bescheinigten dem Auftraggeber die Rechtswidrigkeit seines Handelns. Damit stellten sie die Rückzahlungspflicht fest. Inzwischen ist die in Rede stehende Summe einschließlich aller Nebenkosten auf rund 800 Mio Euro angewachsen für die sich das Land Brandenburg liebend gern aus der Verantwortung stehlen möchte.

Nachdem das Bemühen die Last bei den Beitragszahlen zu belassen offensichtlich gescheitert ist versucht die Landesregierung nun, den schwarzen Peter den Zweckverbänden zuzuschieben. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes KAG hat die Landesregierung die Zweckverbände ermächtigt, wie erfolgt zu handeln, ist damit Verursacher  dieser Fehlentscheidung und darf daher nicht aus der Verantwortung entlassen werden.  Dessen ungeachtet darf von der betroffenen Bürgerschaft zu Recht erwartet werden, dass  umgehend  die Rückerstattung der rechtswidrig eingezogenen Gelder erfolgt und nicht weiterhin mit unlauteren Tricks  versucht wird, zu ihren Lasten Zeit und Geld zu schinden.  

 

Wolfgang Winkelmann

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