Die Wasser/Abwasser Ver.- und Entsorgung stand in Brandenburg seit 1990 unter keinem guten Stern. Der zuständige Minister hieß anfangs Matthias Platzeck. Schon sehr früh warnten einschlägige Experten z.B. vor der Errichtung von zu viel Kleinklärwerken, weil sie auf Dauer wirtschaftlich nicht darstellbar und damit nicht existenzfähig seien. Die Warnungen wurden weder beachtet noch ernst genommen im Gegenteil, ihre Errichtung wurde durch Zuwendungen von Fördermitteln des Landes forciert. Schnell und stetig wachsend, gerieten daher nicht wenige Zweckverbände in finanzielle Schieflage, die eigentlich das Land auszugleichen hatte.
Stattdessen hatte die Landesregierung mit SPD und CDU die zündende Idee Bürgern, Kommunen und Unternehmen diese Last aufzubürden und ergänzte zu diesem Zweck kurzer Hand das Kommunalabgabengesetzt (KAG). Damit war der Weg für die Zweckverbände frei, sich nochmals Geld für bereits bezahlte Anlagen zu beschaffen und damit ihre Haushalte auszugleichen. Dieser Akt ist inzwischen durch höchstrichterlichen Urteilsspruch für verfassungswidrig erklärt worden. Die Zweckverbände sind nun in der Rückzahlungspflicht und gehen zu Recht davon aus, dass die Landesregierung sie dabei nicht allein lässt. Die ersten Reaktionen des zuständigen Ministers Schröter sind allerdings hinreichend bekannt, sie reichen von Kommentaren wie schade zum BGH – Urteil bis zur Warnung vor Schnellschüssen zu einem eigentlich nicht interpretierbaren Urteilsspruch. Zur Rückzahlung stehen etwa 400 Millionen Euro an. Nun war kürzlich in der Presse zu lesen, „Land erwirtschaftet 204 Millionen Euro Haushaltsüberschuss in 2015“ und, dass es der fünfte Überschuss in Folge sei.
Was liegt also näher, als den Zweckverbänden mit diesem Überschuss finanziell unter die Arme zu greifen, damit sie zum widerrechtlichen Akt der Erhebung von Altanschließerbeiträgen Gerechtigkeit herstellen können. Das wäre auch ein Eingeständnis eigener Fehlentscheidung und würde sicher auch politische Glaubwürdigkeit stärken.
Wolfgang Winkelmann