Im o.g. Beitrag wird ausgesagt, die SVV hatte die Ausschüsse beauftragt, sich mit diesem Thema noch einmal zu beschäftigen bevor der Hauptausschuss endgültig entscheidet.
Diese Aussage ist nicht zutreffend weil die Beschlusssubstanz lautet: Die Mittelfreigabe wird vorbehaltlich der Zustimmung der Ausschüsse beschlossen!
Damit hat die SVV als über dem Hauptausschuss (HA) stehendes kommunales Gremium einen Beschluss gefasst, der die Mittelfreigabe grundsätzlich bejaht unter dem Vorbehalt, nochmaliger Ausschussbeteiligung.
Da in den Ausschüsse Bauen, Umwelt und Verkehr, Wirtschaft und Finanzen, Bildung, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Zustimmung erfolgte, hat bisher die Mehrheit der Ausschüsse ein positives Votum abgegeben.
Selbst wenn sich der HA anders entscheidet gilt daher das Mehrheitsprinzip, da der SVV Beschluss nicht beinhaltet, dass seine Umsetzung von der Entscheidung des HA abhängig ist.
Wolfgang Winkelmann