Herr Hartmut Schultheiss meinte im heutigen MOZ/ME, dass es in fast allen Parlamenten gelebte Praxis wäre, dass die stärkste Fraktion den Vorsitzenden stellt. Zur Klarstellung, der Vorsitzende wird nicht gestellt, sondern aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt (s. § 33 BbgKVerf).
Das ist auch gut so weil damit ausgeschlossen bleibt, dass Proportionalität über Mehrheitsvertrauen gestellt wird.
Unerfindlich bleibt, von welcher Koalition Herr Schultheis spricht und welche Kausalität er zwischen der Wahl des Vorsitzenden und der Einhaltung von
Wahlversprechen sieht.
Zur Erinnerung, der Vorsitzende der ersten Wahlperiode ab 1990 Herr Dr. Lisek, kam auch nicht aus den Reihen der stärksten Fraktion, was Herrn Schultheiss zu dieser Zeit selbst Stadtverordneter, nicht unbekannt sein dürfte.
Nach mehr als 20 Jahren Vorsitz durch die stärkste Fraktion in Strausberg, sollte ein Wechsel durchaus nicht unangemessen sein. Ein Novum ist es ohnehin nicht, weil im Kreistag MOL Analoges erfolgte.
Statt zu bemängeln, dass von jahrzehntelangem vermeintlichem Gewohnheitsrecht abgewichen wird wäre erkenntnisreicher, wenn über die Ursachen nachgedacht wird.
W.W.