Mehr Bürgerbeteiligung angemahnt MOZ/ME vom 15.03.2013.

Wenn Frau Bürgermeisterin Stadeler richtig wiedergegeben wurde, ist die Sache ganz einfach. Korrekte Beschlussumsetzung verabsäumt na und? Wenn die Sache jetzt nicht abgesegnet wird, wird die Straße dieses Jahr nicht mehr gebaut Punktum. Den Stadtverordneten die Invest- und Haushaltsplan beschlossen haben, bleibt nur und das nicht zum ersten Mal, die Heilung zugunsten der Pläne. Was ist an dem in Rede stehenden nachfolgend wiedergegebenen Beschluss so interpretierbar, dass nicht nach seinem Wortlaut gehandelt wurde?
B28/421/2001 (22.02.2001)
Beteiligung der Beitragspflichtigen vor Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, die nach der
Erschließungs- und Straßenausbaubeitragssatzung abzurechnen sind.
Vor Beratung von Bauprogrammen in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen sind die
Beitragspflichtigen über die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, die nach der Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeitragssatzung abzurechnen sind, frühzeitig zu beteiligen. Mit den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern sind die Varianten und ihr Umfang sowie die daraus ergebenen voraussichtlichen Baukosten zu beraten. Die Planungsunterlagen sind vor der Beschlussfassung vier Wochen lang für die Beitragspflichtigen auszulegen. Die Ergebnisse der Bürgerversammlungen zum Straßenausbau werden in Protokollen festgeschrieben. Diese werden in die weiteren Beratungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung einbezogen.
Die von der offenen Fraktion eingeforderte permanente Beschlusskontrolle scheint wohl doch dringend geboten, damit Entscheidungen im Sinne der Bürgerschaft auch in ihrem Sinne umgesetzt werden.

Wolfgang Winkelmann

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