Erklärung des Stadtverordneten Wolfgang Winkelmann
Fraktion U.f.W. (Pro Strausberg) zur Stadtverordnetenversammlung
am 25. September 2014.
Meine sehr verehrten Damen und Herrn Stadtverordnete, Frau Bürgermeisterin,
Meine Erklärung bitte ich als Appell und dringende Bitte zu verstehen. Kommunale Rechtsvorschriften, sind das unabdingbare Handwerkzeug für die korrekte Erfüllung kommunaler Aufgaben.
Deshalb ist sicher nicht nur für mich nicht nachvollziehbar, dass trotz zwei Sitzungen des Hauptausschuss dieser Wahlperiode, die fehlerhafte Einladung zur konstituierenden Sitzung keine Auswertung und Schlussfolgerung erfahren hat.
Immerhin hat die SVV am 19.06.2014 das komplette vorgesehene Programm absolviert,
mit dem bekannten Nullergebnis. Mit dem Entschuldigungsschreiben der Stadtwahlleiterin die Angelegenheit zu den Akten zu nehmen, dürfte der Sache nicht gerecht werden.
Seit der Korrektursitzung am 17.07.2014, sind gut zwei Monate vergangen. Trotzdem ist es nicht gelungen, obwohl entsprechende Hinweise ergangen sind, für die heutige Sitzung Vorlagen zu erarbeiten, mit denen die fehlerhaften Inhalte der Beschlussfassungen aus der konstituierenden Sitzung heilbar wären.
So findet die heutige Sitzung erneut unter Fortgeltung einer fehlerhaften GSO statt, mit der unter § 5 (1) (Fraktionen) durch falsche Zahlenangabe, eine nicht unmaßgebliche Rechtseinschränkung von Stadtverordneten einhergeht. Das ist zwar in der Sache unbeachtlich weil das Gesetz Vorrang hat, zeugt aber nicht von notwendiger Sorgfaltspflicht. Auch heute stehen Vorlagen auf der Tagesordnung, die den Zusatz der Salvatorischen Klausel wonach wenn Einzelnes nicht stimmt, das Ganze nicht in Frage gestellt werden soll verdient hätten, weil sie nicht im Einklang mit der geltenden Hauptsatzung stehen. Zu denen werde ich mich bei Aufruf im Rahmen der Tagesordnung zu Wort melden. Des Weiteren hat es mein Verständnis, dass man im Zeitalter moderner Kommunikationstechnik nicht mehr mittels Rauchzeichen kommuniziert. Wenn jedoch bisher übliche Übermittlungswege verändert werden, sollte dies nicht als Selbstverständlichkeit gehandhabt werden, sondern dem sollte eine entsprechende Information vorausgehen, besonders für neu gewählte Stadtverordnete.
Wenn auf Nachfrage in der Stadtverwaltung ob und wann wie bisher eine Übersicht zu den Mitgliedern der SVV, ihrer Funktion und Fraktion sowie ihrer Erreichbarkeit ausgereicht wird die Antwort lautet:“ Finden sie eigentlich alles im Internet und der Aufwand ist durch ihre Aufwandsentschädigung gedeckt“, so ist dies fernab der gewollten einvernehmlichen Zusammenarbeit. Besonders deshalb, weil als Vorbedingung sich einer Wahl zu stellen noch nicht geboten ist, über Bildschirm, Rechner, Drucker und Internetanschluss zu verfügen. Im Übrigen gab es Aufwandsentschädigungen in gleicher Höhe auch schon vor allgemeinem Besitz und Nutzung dieser Technik, so dass der Kausalitätshinweis hinkt.
Ich denke wir sind gut beraten, wenn wir die Information und Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und SVV aber auch untereinander, zu anstehenden Veränderungen und Entscheidungen möglichst eindeutig und zeitnah gestalten, um damit Fehlerquellen die zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen könnten, weitgehend auszuschließen.
Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.