Nachtrag zur Sitzung des Ausschuss Bauen, Umwelt und Verkehr vom 10.04.2012.

Die Vorlage zu den Anträgen auf Fahrgastschifffahrt Straussee, Bötzsee und Fängersee enthielt unter Sachdarstellung/Begründung/ Rechtslage 3 Anträge, für die die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung MOL, die Stadt um Stellungnahme ersucht hatte. .
Zwei Anträge hatten das Befahren zur gewerblichen Nutzung mit Sportbooten zum Inhalt.
Begründet wurde, dass nach § 3 Pkt. 8 der Landesschifffahrtsordnung die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Sportbooten nicht ausgeführt werden darf. Da erhebt sich die Frage, wozu die Untere Wasserbehörde Stellungnahmen für nicht genehmigungsfähige Anträge einholt. Einfacher war den Antragstellern mitzuteilen, ihr Antrag ist nach Landesschifffahrtsordnung leider nicht genehmigungfähig. So wie hier verfahren wurde erfolgte unnötige Beschäftigung der Stadtverwaltung, von drei Fachausschüssen und dem Hauptausschuss. Das hat mit Bürokratieabbau nun wahrlich nichts zu tun.
In der Debatte um weitere Fahrgastschiffe auf Strausberger Gewässern wurde die Frage nach der Realisierung des bereits für Fischer Rinast genehmigten Bootes gestellt. Nach bereits vor drei Jahren erteilter Zustimmung regte sich Unmut zur Nichterfüllung. Wiederholt wurden Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung zu Gunsten Fischer Rinast geäußert. Hans-Jürgen Mader (die Linke) wiederholte seine Aussage die er schon bei der Ursprungsentscheidung getroffen hatte: „ Wenn jemand nicht will das auf dem Straussee ein Boot fährt, dann muss er nur Rinast den Zuschlag geben“.
Steffen Schuster (U.f.W./Offene Fraktion) brachte in Erinnerung, das Rinast seine Bewerbung mit der Zusage untersetzte, zur touristischen Belebung Strausbergs neben dem Boot eine gastronomisches Angebot auf seinem Gelände zu errichten. Wer das Gelände im Jetztzustand in Augenschein nimmt, bei dem dürften mehr als berechtigte Zweifel an der Realisierung auf absehbare Zeit aufkommen. Dem Einheimischen Fischer Rinast den Zuschlag zu geben war auch mit dem Gedanken verbunden, evtl. anfallende Gewerbesteuer in die Strausberger Stadtkasse fließen zu lassen. Diesen Zahn hat Herr Rinast den Strausbergern jedoch gezogen, indem er das Unternehmen Fahrgastschiff, außerhalb von Strausberg angemeldet hat.
Vielleicht ist es ratsam, vor Entscheidungen mit dem Argument „Einheimische bevorzugt“ auch über die mit Ihnen gemachten Erfahrungen nachzudenken.

W.W.

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