Noch kein Anlass zu euphorischer Freude.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner Entscheidung Urteile anderer Gerichte in Sachen Altanschließerbeiträge  aufzuheben und an diese zurück zu verweisen, zwar wieder Vertrauen in die Gerechtigkeit deutscher Gerichtsbarkeit gefördert aber ob, wann und an wen Gelder zurückfließen, dürfte noch ziemlich unwägbar sein. Mit der Zurückverweisung ist kein Termin für eine erneute Urteilsfindung gesetzt. Da die betreffenden Gerichte vom neuen Sachstand sicher nicht begeistert sein werden ist nicht auszuschließen, dass schnelle Entscheidungen nicht zu erwarten stehen.

Da Verfassungswidrigkeit erklärt wurde sollte davon ausgegangen werden können, dass alle Beträge widerrechtlich eingefordert wurden und daher zurückgezahlt werden. Hoffentlich kein Trugschluss, denn schon erste geäußerte Meinungen, dass dies wenn überhaupt nur auf  Zahler zutrifft, die ihren Widerspruch bis heute aufrecht erhalten haben der Rest und das dürften nicht wenige sein, die sich damit einhergehende Kosten nicht leisten wollten wohl eher nicht leisten konnten, jedoch leer ausgeht. Für Zahler im höheren Alter bleibt ohnehin nur die Empfehlung, ihre Erbnehmer in ihrer letztwilligen Verfügung auf den Umstand hinzuweisen mit dem Vermerk, Wunder gibt es hin und wieder.

Wolfgang Winkelmann

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