Das MOZ-ME titelte heute „ Stellvertreter- Wahl muss wiederholt werden“.
Das war ohnehin vorhersehbar, weil die Unterlassung des 2. Wahlgangs für den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, hausgemachte Dämlichkeit war.
Wesentlich peinlicher, dass nach fast 24 Jahren Deutscher Einheit und zu Beginn der 6. Wahlperiode seit 1990, die Regeln noch immer nicht beherrscht werden.
Die Kommunalaufsicht bestätigte der Stadtwahlleiterin, freie Interpretation der Wahlvorschriften. Dabei war es so einfach, ein Anruf beim Landratsamt in Seelow vor der konstituierenden Sitzung, hätte das ganze Dilemma verhindern können.
Die Stadtwahlleiterin meinte, Herr Böhme (Fraktion die Linke) könne als Nachrücker erst an Sitzungen der SVV teilnehmen, nach Ablauf der Einspruchsfrist zu seiner Mandatsannahme. Da lag sie aber falsch, unabhängig von der Einspruchsfrist, zählt die Mandatsannahme.
Damit muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die konstituierende Sitzung der Strausberger SVV am 17.Juli 2014 wiederholt werden.
Wer vom Geschäft nichts versteht, sollte das Böcke schießen den Jägern überlassen.
W.W.