Ohne Zeitbestimmung, völlig ziellos.

Die Aussetzung der Beschlussfassung zur Einführung einer Fußgängerzone in der Großen Straße ohne Zeitbestimmung bis wann die Aussetzung gelten soll, ist völlig ziellos. Hatte der Beschluss aus 2000 noch die Zeitbestimmung „ wird nach vorliegen der entsprechenden Rahmenbedingungen entschieden“, ist unter Sachdarstellungen/ Begründung/Rechtsgrundlage der jetzigen Beschlussfassung zur Aussetzung, nichts dergleichen zu finden.

Im Gegenteil, die geforderten Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität von der Stadtverwaltung erwartet lassen nicht den Schluss zu, dass im Falle ihrer Realisierung eine Fußgängerzone eingerichtet wird.

Wie bitte schön soll z.B. die Stadtverwaltung bei gegebener Bausubstanz und Nutzung den Gewerbetreibenden Anreize zur Eröffnung von Straßenkaffees schaffen, vor Rossmann, Tabak Lehmann, Mac Money, Blumen Tietz, Stoffstübchen, dem Kinderladen, Bürobedarf Rhode, Uhrmacher Kohls, der Volksbank etc.pp. ? Wenn sich dann noch die linke Idee mit der Straßenbahn durchsetzt wird die notwendige Mastenstellung zu deren Stromversorgung selbst die vorgeschlagenen Warenauslagen im öffentlichen Raum einschränken oder gar unmöglich machen.

Sachdienlicher und vor allem ehrlicher wäre gewesen, den Beschluss aufzuheben, zielstrebig Lösungen zu suchen und zu finden und gegebenenfalls einen neuen Beschluss zu fassen.

Die Stadtverwaltung zu beauftragen bis zum 15. Mai 2014  Möglichkeiten der Aufenthaltsqualität, der Verkehrsberuhigung und der Attraktivität der Altstadt zu erarbeiten, verkehrstechnische , ordnungsrechtliche Wege aufzuzeigen und in den Ausschüssen der SVV sowie in der Öffentlichkeit zu diskutieren heißt, alle andere erforderliche Arbeit muss ruhen.

Angesichts mehr als zwanzigjähriger kommunalpolitischer Inkompetenz zur Lösung des Problems nicht nur ein unangemessener Zeitrahmen, sondern ein mehr als unbotmäßiges Verlangen.

W.W.

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