Selbstbindungsbeschluss für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Solarfeld

Selbstbindungsbeschluss der Stadt Strausberg zu einem Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen inkl. Ausweisung Potentialflächen (BV-SVV-2024/0462-1) eine Initiative der UfW Pro Strausberg!

Auf Anregung der UfW Pro Strausberg wurde in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zusammen mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung der Kriterienkatalog zur Beschlussvorlage entwickelt. Wir haben schon vor einiger Zeit erkannt, dass die Aufstellung eines Kriterienkataloges für Freiflächensolaranlagen mit zahlreichen Vorteilen sowohl für unsere Stadt als auch für potenzielle Investoren verbunden ist.

Jede Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) geht mit Veränderungen für die Natur, die Biodiversität und für das Landschaftsbild einher. Außerdem werden große Flächen für Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion dafür in Anspruch genommen. Eine naturverträgliche Standortwahl spielt für uns von Anfang an eine entscheidende Rolle.

Die Errichtung von PV-FFA liegt in der Planungshoheit der Gemeinden. Mit dem Kriterienkatalog schaffen wir eine transparente Grundlage, um PV-FFA Projektanfragen zu beurteilen und zu bearbeiten. Sollten mehrere Anfragen vorliegen macht ein Kriterienkatalog erst recht Sinn und bringt eine gewisse Verbindlichkeit mit sich, nimmt jedoch nicht das Planungsverfahren vorweg.

Bei der Erstellung des Kataloges haben wir uns an etlichen Katalogen die anderen Gemeinden aufgestellt haben beispielsweise: Emskirchen, Fichtenau, Rüdersdorf, Heiligenberg, Königsheim, Künzelau, Weikersheim orientiert. Außerdem galt es, die Planungsgrundlagen sowohl des Bundes wie bspw. EEG 2023, klimaneutrale Stromerzeugung 2035, das BauGB, die Privilegierung von Flächen neben Schienenwegen und Autobahnen als auch die Planungsgrundlagen auf Landesebene wie die Energiestrategie 2040, das Ausbauziel bis 2040: 33 GW, das entspricht 4,95 GW bei 15% Flächenanteil in unserer regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree zu beachten.

Als Zielsetzung mit der Erstellung des Kriterienkataloges wollen wir eine gesamträumlich einheitliche kommunale Rahmensetzung erreichen. Mit Hilfe des Kriterienkataloges streben wir eine naturverträgliche Umsetzung, eine Konfliktvermeidung / Minimierung durch Lenkung des Ausbaus auf konfliktarme Flächen an. Zudem wollen wir der flächenhaften Zerschneidung der Landschaft vorbeugen und möglichst vorgeprägte Räume nutzen. Auch war uns die Steuerung des zukünftigen Zubaus und eine Einflusssicherung auf regionale Wertschöpfung und finanzielle Beteiligungen wichtig.

Die UfW Pro Strausberg hält eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für notwendig, um eine möglichst breite Zustimmung, insbesondere der unmittelbar an der PV-FFA wohnenden Bürger zum Beschluss zu bekommen. Wir alle kennen Aktionen die sich gegen Freiflächensolaranlagen auf Ackerflächen richten. Auch deshalb haben wir Größenbegrenzungen der einzelnen Anlagen (min, max.) und die Sichtbarkeit der Anlagen und den Abstand zu Siedlungen im Kriterienkatalog klar definiert. Letztendlich ging es uns sogar um die Übernahme der Planungskosten und eine Rückbauverpflichtung durch den Betreiber, die auch bei einem möglichen Konkurs oder Verkauf bestmöglich gesichert wird.

Stefan Freimark Sachkundiger Einwohner