Durch das Planungsbüro IBP Eggersdorf, wurde das Vorhaben Ausbau Landhausstraße vorgestellt, mit vorgeschlagenen Baubeginn 2014/15 Bauzeit 1,5 Jahre und einem Kostenaufwand von etwa 1.710,000 €. Die Aliegerbeteiligung beträgt für:
Fahrbahn = 10%
Gehweg = 60%
Parkbuchten =50%
Regenentwäss. =10%
Beleuchtung = 10%
Grünanlagen = 50%
Zum TOP 3. der TO lag der Bericht des Sanierungsträgers BSG für das Jahr 2013 vor.
U.a. sind darin Aussagen zum Objekt Georg-Kurtze Straße 1 getroffen, die auf meine Nachfrage beim Eigentümer und Bauherrn, von diesem bezüglich ihrer Korrektheit in Abrede gestellt werden.
Dass veranlasste mich den Antrag zu stellen, zur nächsten Sitzung des Ausschuss sowohl Eigentümer als auch Herrn Dr. Schieferdecker als Vertreter des Sanierungsträgers einzuladen, um Klärung in der Sache zu erzielen. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Unter TOP 5. wurde schriftlich und ergänzend mündlich, zum Sachstand Einführung einer Fußgängerzone in der Großen Straße informiert. Dabei wurde offenbar, dass sich das Verfahren komplizierter als erwartet gestaltet.
Die Genehmigungsbehörden haben deutlich gemacht, dass die von der Stadt gewollten Ausnahmeregelungen nicht erteilt werden können, da mit dem Begriff Fußgängerzone das Vorrecht Fußgänger klar definiert ist und jede Ausnahmeregel diesem Vorrecht zuwider läuft und daher nicht genehmigungsfähig ist.
Meine Einschätzung, so wie sich die Sachlage darstellt wird die Einrichtung einer Fußgängerzone nicht möglich sein und die Aufhebung des Beschlusses unumgänglich werden. Da die gegenwärtige Situation aber einer dringenden Veränderung bedarf, sollte eine Einbahnstraßenregelung erneut ins Auge gefasst werden.
Zu TOP 8. Stand nochmal die Beratung und Entscheidung zur Verkehrsführung zum Wirtschaftsweg östlich an. Lt. Vorlage hatte die Stadtverwaltung keinen Handlungsbedarf gesehen. Nach umfänglicher Diskussion zu der auch der das Thema anregende Bürger Freimark Rederecht hatte, wurde der Vorschlag des Vorsitzenden J. Knoblich durch die Bürgermeisterin in die Vorlage aufgenommen, wonach bei der Straßenverkehrsbehörde die Einbahnstraßenregelung zu beantragen ist. Diese Fassung fand mehrheitliche Zustimmung. Damit geht hoffentlich eine jahrelange Geschichte begleitet von zwei Gerichtsentscheiden zu Ende.
Zustimmung fand auch, die Vorlage zu TOP 9. wonach Grund und Boden in die SEP GmbH eingebracht werden soll, um Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten.
Nach Abschluss des Nichtöffentlichen Teils, schloss der Vorsitzende die Sitzung um 20.07 Uhr
W.W.