Die Tagesordnung der letzten Ausschusssitzung dieser Legislaturperiode, umfasste
21 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Sitzungsteil.
Davon waren 9 Beratungsvorlagen. Informiert wurde zur Wirtschaftlichkeit der Straßenbahn im Falle ihrer verlängerten Streckenführung bis zum Kulturpark.
Die voraussichtlichen Kosten dazu, wurden mit etwa 3,2 Mio Euro benannt. Auf meine Nachfrage ob bestimmte Erfordernisse in dieser Schätzung enthalten sind, korrigierte der Geschäftsführer Herr Gagel die Summe auf 5,0 Mio Euro.
Informiert wurde zum Bau einer Schulsportmehrzweckhalle an der Hegermühlen Grundschule
mit integrierter Mensa, der Sanierung des Hortgebäude und der Neugestaltung des Sportplatzes. Die Bürgermeisterin machte deutlich, dass dieses Vorhaben bedingt durch Bau – und Kostenaufwand, nur in Etappen zu bewältigen ist.
Ausgereicht wurde die Zusammenstellung zur Instandsetzung unbefestigter Straßen im Stadtgebiet und die Prioritätenliste zur Deckenerneuerung im Straßenbau 2014-2016.
Zum Sachstand provisorische Verfugung des Großsteinpflasters in der Großen Straße sind die zu erwartenden Kosten im Gegensatz zu den im Haushalt eingestellten 100 T€ nunmehr mit über 300 T€ benannt. Die Mehrkosten sind dem Umstand geschuldet das vorgesehen ist, neben dem Großpflaster auch weitere notwendige Begleitarbeiten zu leisten.
Ausgereicht wurde das Ergebnis der Brandschauen im LK MOL und die Aufgabenstellung für ein Gesamtkonzept der Grundschule am Wäldchen.
Beraten und positiv entschieden wurde zu einem Nutzungsvertrag „Fahrgastschiff auf dem Bötzsee“. Auch die Eröffnungsbilanz der Stadt Strausberg zum 01.01.2011 fand Zustimmung.
Positiv entschieden wurde auch, die Umbenennung einer Teilstrecke im Mittelfeldring, in „Frankenthaler Straße.
Die 4 Vorlagen zu Grundstücksgeschäften fanden ebenfalls Zustimmung.
Die Vorlage 739/2014 beinhaltet das Arbeitsergebnis der Verwaltung zum Auftrag aus dem Beschluss Nr. 54/663/2014 der SVV „ Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Großen Straße und der Attraktivität in der Altstadt“.
In der dazu geführten Aussprache, drehte sich wieder einmal ausschließlich alles um den Straßenverkehr der jedoch so meine ich, nicht das einzige Thema sein kann, wenn das vorgenannte Ziel erreicht werden soll. Ich hatte mich daher im Vorfeld der Sitzung mit dem Thema etwas tiefgründiger befasst und dazu einiges aufgeschrieben was ich in der Sitzung zum Vortrag brachte. Nachlesbar folgend auf dieser Seite.
Gegenrede oder Widerspruch ist dazu nicht erfolgt.
Nach Abhandlung des Nichtöffentlichen Teils schloss der Vorsitzende die Sitzung
um 20.56 Uhr.
W.W.
Wolfgang Winkelmann
Redebeitrag Sitzung BUV am 22.04.2014 Zur Situation in der Altstadt Vorlage 739/2014
Ich meine, es wird Zeit das Kind beim Namen zu nennen. Seit Jahrzehnten geht es der Altstadt primär um den Erhalt des Gewerbes. Das ist löblich und hat meine volle Unterstützung. Dann sollten wir uns dazu aber auch bekennen und unsere Handlungen und Entscheidungen darauf ausrichten. Permanent vordergründig über die Verkehrssituation zu diskutieren obwohl es in Wahrheit um den Erhalt der altstädtischen Einkauflandschaft geht, wird der Sache nicht gerecht und wird egal wieviel Zeit dafür aufgewendet wird aus meiner Sicht, auch nicht zum Ziel führen.
Ich bleibe aber dabei, zur sachdienlichen Prognose gehört eine ehrliche Analyse.
Dabei ist ein Rückblick auf die Zeit und Situation bis 1990 unerlässlich.
Strausberg hatte 28 000 Einwohner.
Die Haupteinkaufsquellen für Lebensmittel, Bekleidung, Möbel und Haushaltstechnik befanden sich in er Großen Straße dazu 3 Kaufhallen Arthur-Becker- , Berliner- und Paul- Singer Straße, plus einzelner Geschäfte in der Vorstadt und die BHG mit dem Zusatz von MHO Verkaufsstellen in den NVA Objekten.
Ich denke es bedarf weder Aufzählung noch spezieller Hinweise wie sich die Einkaufslandschaft von ihren Möglichkeiten her bei nunmehr durchschnittlich etwa
25 000 Einwohnern seither verändert hat. Es muss sicher auch nicht besonders darauf hingewiesen werden, dass sich bedingt durch das immens gestiegene Angebot, dass Kaufverhalten der Einwohner verändert hat und welche Wertstellung der Faktor Zeit in diesem Zusammenhang, in unserem Leben einnimmt.
Was wird auf der angedachten Teilstrecke Fußgängerzone angeboten:
Geldinstitut, Kinderladen, Bäcker, Tabak- und Schreibwaren, Fleischerei, Blumen, Obst, Gardinen, An- und Verkauf, Reisebüro, Optiker, Drogerie, Tschibo Kaffee, 2 X Gastronomie.
Und in der Großen Straße gesamt ergänzt durch:
Versicherung, Fotogeschäfte, Apotheken, Stoffstübchen, Schuhladen, Optiker, Brautmoden, Bioladen, Fleischerei, Döner Kebab, Goldschmied, Reisebüro, Orthopädiebedarf, Buchladen, Rechtanwaltskanzlei, EDEKA Markt, Frisöre, Lederwaren, Fahrschule und Spielhalle.
Ich überlasse jedem selbst die Bewertung zur Attraktivität dieses Angebotes gemessen an den zeitgemäßen Bedürfnissen der Menschen und rege an darüber nachzudenken,
warum auch unter Berücksichtigung des Faktors Zeit, die Menschen Einkaufeinrichtungen in denen sie neben den Angeboten der Großen Straße auch gleichzeitig ihren weitergehenden Bedarf decken können stärker frequentieren, als die Handelseinrichtungen in der Großen Straße.
Daraus ergibt sich nun die Frage, wie die Stadtverwaltung allein, aus dieser Substanz Bonbons machen und die im Beschluss genannten Aufgaben praktisch noch dazu in dem vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen soll.
Wir alle kennen den Beschlussinhalt, ich nenne nur einen Punkt, „ Schaffung von Anreizen für die Gewerbetreibenden zur Eröffnung von Straßenkaffees“. Wer so etwas aufschreibt und die Umsetzung von der Verwaltung erwartet, sollte auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung hinzufügen. Bei dem vorgeschilderten Angebotsbestand der fast durchgängig keine Gastronomie beinhaltet Anreize für Straßenkaffees zu schaffen,
ist mit der Erwartung an Zauberkunst verbunden.
Der permanente Einbahnverkehr der Stadtverwaltung Aufgaben zu erteilen, zu denen schon bei der Erteilung klar ist, dass die substanziellen Voraussetzungen nicht gegeben sind führt wie der Sachstand belegt, eher zu immer neuen Problemen, als zur Lösung des Bestehenden.
Legislative und Exekutive sind gemeinsam für das Gemeinwohl verantwortlich. Im konkreten Fall ist eine allseits verträgliche Lösung nur unter Einbeziehung aller Betroffenen unter einem realen Betrachtungsansatz zu erreichen. Dazu kann die Lektüre des MOZ Artikels vom 11.04.2014 Seite 5 zur stetig steigenden Konkurrenz Internethandel sehr hilfreich sein und auch die ZDF Sendung 37° vom 15.04.2014
„Wir müssen schließen“ könnte einige neue Erkenntnisse bringen.
Permanent über den Straßenverkehr zu reden, wenn in Wahrheit der Erhalt der Einzelhandelslandschaft in der Altstadt wozu übrigens mehr als die Große Straße gehört gemeint ist, bedeutet an der Sache vorbei zu reden und damit dem Anliegen nicht gerecht zu werden.
Es sei auch zum wiederholten Male daran erinnert, dass vor neuer Beschlussfassung die bestehende Beschlusslage gründlicher zu prüfen ist. Da Beschlüsse mit Ablauf einer Wahlperiode nicht unwirksam werden, im konkreten Fall hat der Beschluss
Nr. 34/354/1993 zum Verkehrskonzept in der Altstadt, nach wie vor Bestand. Dieser Beschluss beinhaltet:
-Die Altstadt bleibt für den Durchgangsverkehr gesperrt.
-Die Große Straße wird baulich als Mischverkehrsfläche gestaltet und verkehrsrechtlich
als Fußgängerzone ausgewiesen.
-Der notwendige Kfz.- Verkehr muss sich der städtebaulichen Integration aller Straßen
der Altstadt unterordnen und wird stadt- und umweltverträglich abgewickelt.
Danach müssten alle Vorlagen in dieser Sache, als Änderungs- bzw. Ergänzungsvorlagen zu diesem Beschluss eingebracht werden, oder der Beschluss in Gänze aufgehoben, damit der Weg frei ist für eine veränderte rechtsverbindliche Beschlusslage. Wird nicht so verfahren, fehlt eine klare Arbeitsrichtlinie für das Verwaltungshandeln.
Meine Ausführungen dienen dem Ziel, bei künftiger Betrachtung und Bewertung zum Thema, alle zeitgemäßen Faktoren einzubeziehen, damit Entscheidungen entsprechend der gegebenen Realität getroffen werden.