Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Strausberg am Donnerstag den 04. Juni 2009

Auf der Grundlage des Kommunalrechtsreformgesetzes (KommRRefG) des Landes Brandenburg, hat die SVV am 05.03.2009 ein neue Hauptsatzung (HS) beschlossen und darin auch die Benennung von Beiräten neu bestimmt.
Für den Seniorenbeirat, stand u.a. dessen Personenbenennung auf der Tagesordnung o.g. Sitzung.
Schon im Vorfeld der Sitzung wurden Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen der Vorlage angemeldet, da nach § 7 (3) der HS entsprechende Vorschläge ohne Fristsetzung an die Vorsitzende der SVV zu richten sind. Auf Nachfrage des Stadtverordneten Jürgen Schmitz, wie viel diesbezügliche Anträge bei ihr eingegangen sind bekannte Frau Vorsitzende Cornelia Stark, dass ihr nur ein Antrag vom Sozialverband Deutschland (SoVD) zugegangen ist und ergänzte, dass sie davon ausgegangen ist, dass der bestehende Seniorenbeirat berechtigt war, die auf der Beschlussvorlage stehenden 21 Personen vorzuschlagen und das Einzelvorschläge nicht gewollt waren. Weitere Fragen von Herrn Schmitz wie z.B. ob sie mit dieser Verfahrensweise die Chancengleichheit aller interessierten BürgerInnen gewahrt sieht,
beantwortete sie eher nichts sagend mit einem Tatsch in Richtung Arroganz der Macht.
Das Strausberger Geschäftsordnungen nicht selten durch Interpretationen statt dem vorgeschriebenen Text nach gehandhabt werden ist nicht wirklich neu. Das die Vorsitzende der SVV ein Grunddokument kommunaler Rechtsvorschriften wie es die HS darstellt nach ihrer Auffassung auslegen kann und diese in einen Beschluss mündet, erinnert stark an Verhältnisse von vor 1990.
Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Manfred Stolpe äußerte einmal , „in Brandenburg gehen die Uhren anders“, bedingt durch Vorgeschildertes hätte er hinzufügen können, „ ausgenommen in Strausberg, da gehen sie noch mal anders“.

Interessant waren auch die Nachfragen und Antworten zum Bericht des Bürgermeisters bezüglich Pavillon am Lustgarten. Für mehre Stadtverordnete war nicht nachvollziehbar, dass die Strausberger Eisenbahn (StEB) als Bauherr fungieren muss, wenn ihr die dazu notwendigen finanziellen Mittel erst über das Konjunkturprogramm und städtischem Mitleistungsanteil zufließen müssen. Mit diesem Unverständnis werden besagte Stadtverordnete sicher nicht allein dastehen noch zumal, sich in der Bürgerschaft schon im vergangenen Jahr deutlich Unmut regte, zu den Bauvorstellungen der StEB die letztendlich ja auch abgelehnt wurden.
Es gilt daher aufmerksam zu beobachten, welche lt. Bürgermeister veränderten Pläne angeboten werden und nicht zuzulassen, dass ein Baukörper entsteht, der den Bürgervorstellungen und den städtebaulichen Zielstellungen entgegensteht. Warum die Sanierung im Bestand nicht mehr in Rede steht ist ohnehin nicht nachvollziehbar. Die diesbezügliche Aussage der Kämmerin Frau Elke Stadeler dafür wären durch den zuständigen Fachbereich 350 T€ veranschlagt worden und damit zu teuer ist nicht stichhaltig, da in diese Summe bereits die notwendige Umfeldgestaltung einschließlich Radwegeführung in Höhe von 124 T€ eingerechnet war.
Nicht nur zum v.g. besteht noch erheblich Redebedarf. Sind wir gemeinsam zuversichtlich das als Ergebnis, ein ansehnlicher Platz mit ansprechendem Baukörper entsteht.

Wolfgang Winkelmann
Vorsitzender der U.f.W. Pro Strausberg,
SKE im Ausschuss BUV