Sitzung der SVV Strausberg am 16. April 2015 öffentlicher Teil.

Die Sitzung war überschattet, von einem gesundheitsbedingten bedauerlichen Ereignis. Die Bürgerin W. Schunke, musste nach ihrer Fragestellung in der Einwohnerfragestunde notärztlich versorgt und ins Krankenhaus transportiert werden. Zu diesem Zweck unterbrach der Vorsitzende der SVV Herr Steffen Schuster die Sitzung und forderte alle Anwesenden auf, den Sitzungssaal zu verlassen. Nach gut halbstündiger Unterbrechung konnte die Sitzung fortgesetzt werden. Davor nahm Herr Schuster Gelegenheit, dem Rettungssanitäter und Stadtverordneten Herrn Conrad sowie dem anwesenden Herrn Kleinert von der Johanniter- Unfallhilfe e.V., Dank für die schnelle und fachgerechte erste Hilfe gegenüber Frau Schunke zu sagen.

Die Beratungsgestände zum Seniorenbeirat, zum Aufstellungsbeschluss

B-Plan Südcenter, Mittelbereitstellung Haushaltsjahr 2012, Auflösung eines Erbbaurechtsvertrages, Entbehrlichkeit und Verkauf eines kommunalen Grundstücks und Erwerb eines Grundstücks wurden ohne Debatte zum Beschluss erhoben.

Als TOP 6. stand die Befürwortung zur möglichen Kooperation zwischen der städtischen KITA Zwergenland und der Johanniter-Unfallhilfe e.V. auf der Tagesordnung. Dazu hatte die Fraktion die Linke allen Stadtverordneten einen sechs Punkte umfassenden Änderungsantrag mit einer zweiseitigen Fragenanlage an die Johanniter-Unfallhilfe e.V. ausgereicht. Da der Inhalt nichts bemerkenswert Neues gegenüber bereits über Presse sowie Internet bekannt gemachte Inhalte und in den Ausschüssen Vorgetragenes enthielt, wird an dieser Stelle darauf verzichtet, näher darauf einzugehen.

Während in der Debatte von den Rednern der Linksfraktion die bekannten Argumente mit ideellem und konfessionellem Hintergrund vorgetragen wurden, nahmen die Vertreter der Fraktionen SPD, Bürgerfraktion und U.f.W. Pro Strausberg, Bezug auf das Kapazitätserfordernis, die Wahrung der Gleichbehandlung und die Annahme des Angebotes. Die Vorlage wurde mit

20 Stimmen dafür 11 Stimmen dagegen bei 2 Enthaltungen zum Beschluss erhoben.

 

Unter TOP 10. wurde die Vorlage 37.3/2015 Unterstützung Personalkosten Vereine (Einreicher Fraktion die Linke) behandelt. Bevor es um die Inhalte der Vorlage ging, gab es hitzige Wortgefechte zum Thema Mitwirkungsverbot wegen Befangenheit. Nach meinem Hinweis, solange kein Zuwendungsempfänger konkret Gegenstand des Beschlusses ist, kann auch kein Befangenheitsgrund vorliegen, wurde nach einer kurzen Auszeit das Thema beendet.

Unstrittig war in der Debatte, dass Vereine die für das Gemeinwohl tätig sind, jede nur möglich Unterstützung erhalten sollten. Allgemeinen Widerspruch erhielt der Einreicher dazu, dass die Kommune ausgleichen soll, wo sich Bund und Land aus ihrer pflichtigen Verantwortung stehlen. Die Position der Fraktion U.f.W. Pro Strausberg zum Thema, ist diesem Beitrag folgend beigefügt. Für die Bürgerfraktion regte Jürgen Schmitz an darüber nachzudenken, bis zur Problemlösung auf Bundes- und Landesebene als Überbrückung zur Unterstützung der Vereine, erforderliches Personal durch Erweiterung des städtischen Stellenplanes zur Verfügung zu stellen.     

Die Vorlage wurde mit 13 Stimmen dafür 17 Stimmen dagegen bei

2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Vorlage 60//2015 zum gleichen Gegenstand (Einreicher Bürgermeisterin) wurde von dieser zurückgezogen, von der Fraktion die Linke jedoch übernommen. Da durch die Ablehnung der Vorlage 37.3./2015 die Grundlage zur Beschlussfassung fehlte, zog auch die Linksfraktion die Vorlage zurück.

Bedingt durch das eingangs erwähnte bedauerliche Ereignis, musste zur Abweichung von der Geschäftsordnung die Fortsetzung der Sitzung nach 21.00 Uhr für die Behandlung der offenen 3 TOP und den nichtöffentlichen Teil beschlossen werden, was auch so geschah.

 

Wolfgang Winkelmann

Fraktionsvorsitzender

U.f.W. Pro Strausberg

 

 

Wolfgang Winkelmann Stadtverordneter U.f.W. Pro Strausberg

Zur Vorlage 37.3/2015

Verehrter Kollege Steinkopf, ihre Begründung zur Vorlage ist zwar emotional nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Realität.

Vorab etwas zur Formalie: Inzwischen ist es die dritte Vorlage zum Thema.  Vom Beschlusstext her, wurde sie von Mal zu Mal unpräziser. In dieser 3. Ausgabe fehlt z.B. der Hinweis, was kompensiert werden soll. Der tatsächliche Bedarf ist immer noch nicht exakt ermittelt ist aber unabdingbar, wenn wir nicht wie von Frau Dr. Bock in der Haushaltsdebatte ausgesagt, übermütig werden wollen. Dies ganz besonders, da in der Berechnung auch kommerzielle Einrichtungen und Einrichtungen die in die Kompetenz des LK – Mol fallen , aufgeführt sind. Herr Koll. Sachse hat recht wenn er sagt, die freiwilligen Leistungen sind und das ganz besonders mit Blick und Verweis auf § 2 BbgKVerf. nicht definiert. Und wie ich schon an anderer Stelle betont habe ist mir durchaus bewusst, dass eine Anzahl von Vereinen Leistungen erbringen, die eigentlich von Staats wegen zu erbringen wären und von daher, jedwede Unterstützung verdienen.  Die Vorlage steht jedoch diametral zum kürzlich beschlossenen Beitritt zum Kaiserlauterer Appell. Dort schließt sich die Stadt Strausberg der Forderung nach einer ausreichenden Gemeindefinanzierung an. Gleichzeitig soll billigend in Kauf genommen werden, dass die Programme BÜA und AFB trotz sprudelnder Steuereinnahmen in Milliardenhöhe, ersatzlos gestrichen bleiben, indem der Kommunalhaushalt den Wegfall kompensiert. Da erhebt sich die Frage, wie ernst sollen Bund und Land Appelle nehmen, wenn die Kommunen freiwillig die pflichtige Last des Staate übernehmen. Angesichts der staatlichen Steuerverschwendung wie 33 Parlamentarischen Staatsekretäre bei 15 Ministerien im Bundestag mit einem jährlichen Aufwand von  17,4 Millionen Euro, dem Bau der Hochmoselbrücke die mit geplanten 375 Millionen jetzt schon bei 460 Millionen angekommen ist. Zu der Experten jetzt schon Endkosten von einer Milliarde voraussagen bei gleichzeitigem Zweifel, ob sie wegen schwimmenden Untergrund jemals befahrbar sein wird.  Das die diesjährige BUGA im Havelland statt 26 nun 35 Millionen kostet und bisherige BUGAS negative Folgekosten von jährlich zwischen 10 und 30 Millionen ausweisen, vom Flughafen BER ganz zu schweigen kann ich nicht erkennen, dass die Kommunen freiwillig den Gürtel noch enger schnallen, um auf Kosten der Verbesserung ihrer Infrastruktur,  für Bund und Land das Gesicht zu wahren. Ich sehe eher die Mitglieder der im Bundes- und Landtag vertretenen Parteien in der Pflicht, ihren dort agierenden Vertretern den Ernst der Lage vor Augen zu führen und Korrekturen zu fordern und durchzusetzen. Alles was Bund und Land meint nicht leisten zu müssen über Kommunalhaushalte zu kompensieren wird nicht gehen, ist bei Hinnahme der Weg des geringsten Widerstandes und widerspricht den Vorgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Der Artikel 107 (Finanzausgleich) des Grundgesetzes steht über der BbgKVerf. Es sollte daher auf diesen Bezug genommen werden, damit das Verursacherprinzip zum Tragen kommt. 

Die Fraktion U.f.W. Pro Strausberg, wird daher dieser Vorlage nicht zustimmen.

 

  

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