Dass es auf einen solchen Tausch zwischen der Stadtverwaltung und der Bäckerei Hennig hinausläuft, darf man durchaus vermuten.
Wie sonst soll man angesichts der angespannten Verkehrssituation in der Großen Straße und wiederholter Klagen dass Hennigs Bestuhlung im Straßenraum den Verkehrsfluss nicht unmaßgeblich behindert verstehen, dass keine Abhilfe erfolgt.
Evtl. ist die Stadt Strausberg ja auf den jährlich zur Eröffnung des sogenannten Weihnachtsmarktes auf den von Hennig gesponserten Weihnachtsstollen angewiesen und nimmt deshalb die ziemlich exotisch anmutende Einschränkung des Straßenraumes billigend in Kauf.
Man darf gespannt sein, wie sich die Sache bei Einrichtung der Fußgängerzone
entwickelt. Sollte endlich die Vernunft siegen und der Straßenraum wieder dem ihm zugedachten Zweck zugeführt werden, wird es wohl besonders die Stadtbusfahrer freuen.
Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum die Straßennutzung solange gestattet und hingenommen wird, während die in Hennigs Eigentum stehenden Flächen Große Straße 4 und 5 ungenutzt bleiben.
W.W.