Trotz hochgehangener Latte, ein demokratischer Gewinn.

Für die Direktwahl der Landräte in Brandenburg  sind mit der Kausalität von  Wahlbeteiligung und Stimmenanteil straffe Bedingungen für das Endergebnis vorgegeben.

Trotzdem ist die Möglichkeit der Direktwahl des Landrates, ein Gewinn für die Einflussnahme der Wählerschaft zur Besetzung einer maßgebenden kommunalpolitischen Position.

Wenn auch ein Landrat im Kreistag nur eine Stimme hat und er bei weitreichenden Entscheidungsvorschlägen  durch überzeugende Argumente die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten hinter sich bringen muss, obliegen ihm als Chef der Kreisverwaltung und der unteren staatlichen Behörden doch, viele die Bürgerschaft entscheidend tangierende Aufgaben.

Führen Wahl- und Stichwahl zu keinem Ergebnis, erfolgt die Wahl zum Landrat durch den Kreistag. Dazu werden wie Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, fraktionelle Kompromisse nötig, die durch die Wählerschaft nicht beeinflussbar sind.

Wer kann das wollen?

Dessen eingedenk, ist jedem Wahlberechtigten für die Landratswahl am 22. September ebenso wie für eine evtl. erforderlich Stichwahl am 06. Oktober 2013 zu empfehlen, die in der Vergangenheit nicht gegebene Möglichkeit der direkten Einflussnahme  durch seine Stimmabgabe unbedingt zu nutzen.

Eine mögliche Denkweise „ ich kann ja doch nichts ändern, die da oben machen ja doch was sie wollen“ geht in die falsche Richtung denn, jede Stimme zählt.

Wolfgang Winkelmann

Strausberg

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