Trotzköpfig wider jeder Logik.

Institutionen, Verbände und Bürgerinitiativen diese unterstützt durch permanente öffentlichen Demonstrationen haben über Jahre versucht der Landesregierung deutlich zu machen,  dass die Festschreibung zur Erhebung von Altanschließerbeiträgen/Abwasser im Kommunalabgabengesetzt (KAG) nicht rechtens sein kann. Anstatt die Hinweise zu prüfen und nach gewonnener Erkenntnis das KAG eventuell zu ändern, hat die Landesregierung alle einschlägigen Brandenburger Gerichte bemüht, ihr Rechtmäßigkeit des Handelns zu bescheinigen. Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie eines Besseren belehrt hat, fällt dem Oberverwaltungsgericht Brandenburg statt Bekennermut zur Fehlentscheidung nichts Besseres ein, als zur Begründung der Korrektur seiner vormaligen Entscheidung, am Urteil des BVerfG herumzumäkeln.  Der zuständige Landesminister Schröter setzt noch einen drauf, indem er den Fehler der Beitragserhebung  bei den Kommunen und Zweckverbänden sieht ohne einzugestehen, dass die Landesregierung in der Konstellation SPD/CDU  durch die Festschreibung im  KAG den Akt erst möglich gemacht hat.

Bleibt zu hoffen, dass die Brandenburger Wählerschaft ein Langzeitgedächtnis hat und der Vorgänge zu diesem Thema eingedenk,  sich zur nächsten Landtagswahl nicht in Wahlabstinenz übt.

Wolfgang Winkelmann

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