Rückzahlung liegt bei den Verbänden, war im ME der MOZ vom 16.09.2016 in Sachen Altanschließerbeiträge zu lesen.
Statt durch Korrektur des KAG Brandenburgs das ja die Handlungsgrundlage für die Zweckverbände für Wasser/Abwasser zur Erhebung der Altanschließerbeiträge war dem Urteil des BVerfGG Genüge zu tun, geht der Eiertanz weiter.
Das Land als Verursacher des Dilemmas wird sich lt. Innenminister Schröter an Rückzahlungen nicht beteiligen. Dafür werden aus einem erneuten Gutachten vier Lösungsvarianten abgeleitet, die vornehmlich auf finanzielle Schieflagen von Kommunen und Zweckverbände abzielen. Und wie bitte schön sollen sich weite Teile der Bürgerschaft die durch diese Abgabe in finanzielle Schieflage geraten sind aus dieser befreien?
Das Land wird in dieser Sache keine Empfehlungen an die Zweckverbände geben, um sich nicht in die Pflicht der Kostenübernahme zu begeben. Na das ist ja einfach, man verabschiedet ein Gesetz ohne über die Konsequenzen nachzudenken, bekommt höchstrichterlich bescheinigt das es nicht verfassungskonform ist und tut nun so, als wäre der ganze Akt ein Alleingang der Zweckverbände gewesen.
Wenn die Brandenburgische Landesregierung mit diesem seltsamen Gebaren auch noch Erfolg haben sollte, wird für weite Teile der Brandenburger Bürgerschaft das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht unmaßgeblich erschüttert sein.
Wolfgang Winkelmann