Der derzeit vom WSE vorgegebene Ablauf zum Wechsel der Gartenzähler führt zu sehr hohem Zeitaufwand und Kosten für die Bürger. Der Austausch des HZ (Hauptzähler) erfolgt durch Mitarbeiter des Wasserverbandes. Der Austausch des NZ(Nebenzähler) durch eine durch den Bürger zu beauftragende Firma. Der Wasserverband sorgt anschließend für die Verplombung des NZ. Im ungünstigsten Fall, werden dafür drei Anfahrten statt einer fällig.
Diese zeit- und kostenaufwendigste Variante mit der schlechtesten CO² Bilanz kann kein Modell für die Zukunft sein. Ist bei der kommunalen Einrichtung WSE der Servicegedanke gegenüber den Einwohnern komplett verlorengegangen? Wie ginge es besser?
Durch den WSE beauftragte Mitarbeiter reisen nur einmal an und erledigen alle notwendigen Arbeiten (HZ Wechsel und NZ Wechsel) aus einer Hand. Die zusätzlich durch den NZ Wechsel entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dazu muss der Wasserverband durch Verbandsbeschluss in die Zuständigkeit für alle Zählerwechsel gebracht und personell bedarfsgerecht ausgestattet werden. Alternativ können durch den WSE natürlich auch Vertragsfirmen für die Ausführung der Arbeiten genutzt werden.
Weshalb nicht auf die Messung der verbrauchten Menge verzichtet werden sollte:
Wird zukünftig die Menge das entnommenen Wassers für die Gartennutzung nicht mehr gemessen, sondern pauschal 20m³ unterstellt, wird ungleiches gleichbehandelt. Unterschiedliche Grundstücksflächen führen zu unterschiedlichem Wasserbedarfen. Unterschiedliche Gartennutzung sowieso. Grüne Gärten mit selbst angebautem Obst und Gemüse benötigen mehr Wasser als Betonflächen. Steingärtenbesitzer und private Brunnenbesitzer werden frohlocken, denn sie bekommen quasi auch ohne tatsächliche Gartenwassernutzung 20m³ Abwassergebühren geschenkt. Durch eine 20m³ Regelung werden alle Bürger im Trinkwassereinzugsbereich klar benachteiligt, denn sie dürfen keine privaten Brunnen betreiben.
Stefan Freimark
Sachkundiger Einwohner
