Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Altstadtcenter erneut beerdigt, war am 07.12.2016 in der örtlichen Presse zu lesen.

Im Weiteren werden Hintergründe benannt, die eine Wiederholung entsprechender Beschlussfassung im öffentlichen Sitzungsteil der SVV von Strausberg geraten erscheinen lassen. Ein Vertrag kommt immer in gegenseitiger Willensübereinstimmung zustande.

Wenn wie im konkreten Fall eingangs die Wirksamkeit des Vertrages nach Erfüllung von bestimmten Bedingungen vereinbart wurde ist schon mal widersprüchlich, wenn im weiteren Vertrag mit Terminfestlegung der Kaufpreisfluss festgelegt wurde und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgte, ohne das die Bedingungen zur Wirksamkeit des Vertrages erfüllt waren. Neben dem Rücktritt, der durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vertragspartner erfolgen muss, kommt auch eine Anfechtung, Wandlung, eine Rückabwicklung nach den §§ 812 ff BGB Schadenersatz oder Minderung in Betracht. Die einfache Form der Trennung hat nach meinem Kenntnisstand die Stadt Strausberg gesucht, da im Vertrag ein gegenseitiges Rücktrittsrecht vereinbart ist. Dem ist die Altstadtcenter GmbH nicht gefolgt, sondern hat die Stadt zum Klageweg veranlasst.

Erstaunlich, dass sie nun von der Stadt Vorschläge und Angebote erwartet zum weiteren Verfahrensweg, obwohl sie die Lösung in der Hand hat. Egal wie man zum Projekt steht,

Mehrheiten sind Mehrheiten. Wenn die Altstadtcenter GmbH oder ein von ihr benannter Vorhabenträger einen glaubwürdigen Beleg zur Finanzierung des Objekts vorlegt, der Durchführungsvertrag rechtsverbindlich unterschrieben wird, ein zeitlich angemessener Baubeginn benannt und vollzogen wird, macht der Versuch einer gütlichen Einigung Sinn.

Nach mehr als zehn Jahren Ergebnislosigkeit an dieser stadtbildprägenden Stelle stellt sich zumindest für mich die Frage, welches städtische Entgegenkommen erwartet die Altstadtcenter GmbH ?

Wolfgang Winkelmann

Stadtverordneter

U.f.W. Pro Strausberg

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