In der MOZ vom 21. November 2013 war zu lesen, dass der Landtag mit den Stimmen von SPD und die Linke, die Verjährung der Altanschließergebühr zum Ende 2015 beschlossen hat. Gleichzeitig erklärt Innenminister Holzschuher (SPD), dass damit zwar kein Rechtsfrieden, jedoch mehr Rechtssicherheit geschaffen sei.
Rechtssicherheit für wen und für was, für die weitere Eintreibung unberechtigter Gelder zur Finanzierung verfehlter Wasserpolitik in Brandenburg?
Natürlich, denn die Argumente zum Beschluss, sagen dies eindeutig aus. Da geht es nur um die finanzielle Situation der Zweckverbände. Dass man evtl. darüber nachgedacht hat, dass mit dieser Gesetzespassage im Kommunalabgabengesetz (KAG) Mehrfachzahlung zu ein und demselben Gegenstand verlangt wird, wird mit keinem Wort erwähnt.
Äußerst befremdlich in dieser Sache, dass die kommunalen Spitzenverbände auch von Verjährung zu einer unbotmäßig erhobenen Geldforderung faseln. Besonders deshalb, weil die von ihnen vertretenen Städte und Gemeinden ebenso betroffen sind, wie Otto Normalverbraucher.
Dazu kommt die Scheinheiligkeit der Landtags CDU mit ihrem Versuch, die Verjährungsfrist auf 2014 festzulegen.
Ihr scheint völlig entfallen zu sein, dass sie in Regierungsverantwortung der Legislaturperiode bis 2009, die unselige Passage in das KAG hat aufnehmen lassen.
Mit diesem ständigen Geplänkel um Verjährungsfristen wird vom Kern der Sache abgelenkt.
Die Wasser-/Abwasserpolitik im Land Brandenburg ist dringend korrekturbedürftig. Solange nicht benötigte Anlagen unzweckmäßig und damit unwirtschaftlich weiter betrieben werden wird es Versuche geben, deren Finanzierung auf die Kunden abzuwälzen.
W.W.