Im Amtsblatt der Stadt Strausberg „Neue Strausberger Zeitung“ ebenso wie im Internet unter Stadt Strausberg, sind beide Dokumente (auch Änderungen und Ergänzungen) nachzulesen.
Trotzdem zeigt sich wiederholt, dass Einwohner der Stadt diese Möglichkeit wenig oder gar nicht nutzen.
Daraus entsteht nicht selten Unmut und der Eindruck, Einwohner kämen eh nicht zu Wort.
Dies trifft besonders zu, wenn sich Gäste zu den Sitzungen der Fachausschüsse einfinden, etwas auf dem Herzen haben was sie gern loswerden möchten, aber ohne Rederecht nicht loswerden können.
Dazu der Hinweis, einfach ein Ausschussmitglied ansprechen mit der Bitte, Rederecht zum entsprechenden Tagesordnungspunkt zu beantragen. In der Regel wird Rederecht gewährt, wenn nicht begründete Umstände dem entgegenstehen.
Eine weitere Möglichkeit Fragen zu stellen, bietet sich zur jeweiligen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (ausgenommen zu Sondersitzungen) in der obligatorischen „Einwohnerfragestunde“. Hierzu der freundliche Hinweis, der Fragesteller muss Einwohner von Strausberg sein, was vor Fragestellung mit Namensnennung bekannt zu machen ist.
Zugelassen sind Fragen mit Kurzbegründung. Langatmige Statements ohne Fragestellung können die Ermahnung des Vorsitzenden und bei deren Missachtung, evtl. auch den Wortentzug zur Folge haben.
Die BbgKVerf unterscheidet zwischen aktivem Teilnahmerecht mit und ohne Stimmrecht und passivem Teilnahmerecht an Sitzungen kommunaler Gremien.
Aktives Teilnahmerecht mit Stimmrecht, haben alle Stadtverordnete die durch die Fraktionen entsprechend ihrer Sitzanteile für die jeweiligen Gremien namentlich benannt sind und natürlich in der Stadtverordnetenversammlung. Mit diesem aktiven Teilnahmerecht geht einher, dass sie in den Gremien in denen sie Mitglied sind, Rede,- Antrags- und Stimmrecht haben.
Durch die Fraktionen benannte und durch die Stadtverordnetenversammlung berufene sachkundige Einwohner, haben in den Gremien in die sie berufen sind aktives Teilnahmerecht ohne Stimmrecht d.h. nur Rede- und Antragsrecht.
Gleiches trifft auf Stadtverordnete zu, die nicht gewähltes Mitglied eines Gremiums jedoch gemäß § 43 (3) BbgKVerf durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung benannt sind, weil auf deren Fraktion nach dem Proporz kein Sitz entfallen ist und auf die Vertreter des Kinder- und Jugend Parlaments.
Passives Teilnahmerecht haben alle Stadtverordnete in den Gremien, in denen sie nicht Mitglied sind. Sie können sowohl am öffentlichen- wie am nichtöffentlichen Sitzungsteil dieser Gremien ohne Stimm,- Rede- oder Antragsrecht teilnehmen.
Passives Teilnahmerecht haben auch die Vertreter der Beiräte, ausgenommen an nichtöffentlichen Sitzungsteilen.
Die Aufgabe der Beiräte besteht darin, Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung entsprechend ihrer Sachzuständigkeit zu beraten. Ihre Vertreter in den Gremien sollen die Empfehlungen und Entscheidungen der Gremien in die Beiräte transportieren damit diese dazu beraten und Empfehlungen an die v.g. Gremien geben können.
Das macht auch Sinn, da die Beiräte erst zu einer Meinungsbildung und Empfehlung kommen können, wenn ihnen gewollte Absichten und Entscheidungen bekannt sind.
Redebeiträge einzelner Beiratsvertreter in den Gremien hätten rein subjektiven Charakter und würden damit die tatsächliche Meinung des jeweiligen Beirates nicht wiederspiegeln.
Das schließt nicht aus, dass die Beiräte von sich aus zu Themen, Anliegen und Besonderheiten beraten und dazu Vorschläge und Empfehlungen an die städtischen Gremien geben können, wann immer sie dazu ein Erfordernis sehen.
Wolfgang Winkelmann
Stadtverordneter