Presseerklärung der UfW Pro Strausberg zum Wahleinspruch gegen die Bürgermeisterwahl am 15.2.2026
Wir, die Unabhängige und freie Wählergemeinschaft Pro Strausberg, haben am 2.3.2026 gegen das am 17.2.2026 verkündete Wahlergebnis Einspruch eingelegt. Dieses Recht zum Wahleinspruch haben nach dem Wahlgesetz alle Bürgerinnen und Bürger, Parteien, Wählergruppen und politischen Vereinigungen.
Es muss innerhalb von 2 Wochen nach Verkündung des Wahlergebnisses ausgeübt werden und wir sahen uns nach den jüngsten Entwicklungen und Bestrebungen, die Entscheidung des Landrats rückgängig zu machen dazu veranlasst.
Durch intensive Prüfungen des Landrats des Landkreises Märkisch-Oderland als Rechtsaufsichtsbehörde kamen Unregelmäßigkeiten im Wahlablauf am 15.2.2026 und insbesondere in der Briefwahl zu Tage, die so erheblich sein können, dass die Wahl schlicht abgesagt werden musste.
Ein schwer belastetes Verfahren mit der Stichwahl fortzuführen, hätte der Demokratie und dem Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in sie weiteren Schaden zugefügt. Eine Wahl, bei der über 1.200 Stimmen „verloren gegangen sind“, hätte einen reibungslosen Wechsel im Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unmöglich gemacht.
Der Landrat hat aus Sicht unserer Wählervereinigung richtig und in der gebotener Geschwindigkeit gehandelt, um weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden. Voraussetzung für diesen notwendigen Schritt war auch ein couragiertes Handeln der Strausberger Wahlleiterin.
Inhaltlich haben wir uns seiner Bewertung der Fakten angeschlossen und zudem betont, dass, wie eine Mitbewerberin und ein Mitbewerber auch unser alter und neuer Bürgermeisterkandidat, Steffen Schuster, parteilos ist.
Da nach dem 23.2.2026 rechtliche Zweifel im Vorgehen des Landrats über die Medien verbreitet wurden, konnten wir als Strausberger Wählergemeinschaft dazu nicht mehr Schweigen, sondern mussten Position beziehen.
Die Prüfung der Argumente unseres Wahleinspruchs liegt nun in den Händen der Wahlleiterin. Die demokratischen Kontrollmechanismen funktionieren. Gründe, an der Wahl als solcher zu zweifeln, sind fehl am Platz. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und alle fünf Kandidaten haben ein Recht auf eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Diese nun zügig vorzubereiten, sollte Ziel aller politischen Akteure sein, damit Strausberg mit einer möglichst hohen Wahlbeteiligung Schlagzeilen machen kann.
